Sicherheits- und Regeltest (SuRT)
Inhalt
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Nachdem sich der Schütze einige Zeit lang im Verein die nötigen Kenntnisse in der Waffenhandhabung, der Sicherheitsanforderungen und Regeln sowie der gängigen Kommandos erworben hat, kann er sich zum Sicherheits- und Regeltest (SuRT) anmelden.
Voraussetzung, aber nicht Bedingung, ist im Allgemeinen, dass der Prüfling bereits eine eigene Waffe besitzt, mit der er sicher umgeht.
Sicherheits- und Regeltests finden in den Landesverbänden in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf statt (siehe Terminkalender). Interessenten können sich direkt beim jeweiligen Prüfer anmelden, auch außerhalb Ihres Landesverbandes.
Bei bestandenem SuRT erhält der Schütze eine Lizenz, ähnlich wie in einigen anderen Sportarten, die ihn zur Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften berechtigt. Diese Lizenz gilt zunächst für zwei Jahre mit der Maßgabe, dass der Schütze in der Zeit mindestens an vier sanktionierten Matches teilnimmt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das im SuRT Gelernte sich unter Wettkampfbedingungen fest einprägt.
Kein IPSC-Sport ohne BDS-Mitgliedschaft
Vertretungsrechte dieser Sportart werden weltweit (in einer Art Franchise-Verfahren) jeweils nur an einen Verband einer Region vergeben. Die Vertretungsrechte der Region Deutschland liegen beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS). Im Umkehrschluss heißt das, dass andere Verbände kein IPSC-Schießen durchführen können und Nicht-BDS-Mitglieder, die ihren permanenten Wohnsitz in Deutschland haben, auch nicht über irgendeinen ausländischen Verband Mitglied der IPSC werden können. Hieraus folgt, dass der erste Schritt zur Ausübung des IPSC-Sports Beitritt zum BDS, das heißt zu einem seiner Vereine sein muss.
Das gilt insbesondere auch für Ablegung des sogenannten Sicherheits- und Regeltests (SuRT), der (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) nur von BDS-Mitgliedern absolviert werden kann. Am SuRT interessierte BDS-Mitglieder wenden sich wegen der Details am besten direkt an ihren zuständigen Landesverband oder die Ansprechpartner auf Landesebene (siehe unten). Die Termine finden Sie im Kalender.
Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass es eine rege Nachfrage nach den IPSC-Langwaffen-Lizenzen gibt. Zur Wahrung des hohen IPSC-Sicherheitsstandards haben wir bisher angeboten:
Letzteres hat den Sinn, sicherzustellen, dass die Inhaber von Altlizenzen auch aktuelle Regelkenntnis, insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich, bekommen oder nachweisen.
Es hat sich nun gezeigt, dass es daneben viele IPSC-Interessenten gibt, die IPSC Langwaffe schießen möchten, aber definitiv nie an Training oder Wettkampf mit der Kurzwaffe teilnehmen werden. Für diese Gruppe bieten wir (nach einer kleinen organisatorischen Übergangszeit) ab 2006 den Erwerb der IPSC-Langwaffen-Lizenz an.
Hierzu wird der Interessent einen um die sicherheitsrelevanten Elemente des IPSC-Regelwerks erweiterten SuRT LW durchlaufen, der dem Upgrade-SuRT Langwaffe entspricht. Der reine IPSC-Langwaffe-Interessent spart so Geld und Aufwand, denn er muss nicht an einer zweitägigen Prüfungsveranstaltung oder insgesamt an zwei Prüfungen teilnehmen, um IPSC Langwaffe schießen zu können.
Die Prüfungsgebühr wird wie üblich von den jeweiligen Landesverbänden festgesetzt. Der Bundesverband schlägt aber für diesen, im Aufwand gegenüber der aktuellen Praxis erheblich reduzierten, Sicherheits- und Regeltest eine einheitliche Gebühr von maximal 35 € vor.
Achtung: Die bei bestandener Prüfung eingetragene IPSC-Lizenz berechtigt nur zur Teilnahme an IPSC-Langwaffen-Wettbewerben. Zur Erweiterung auf IPSC Kurzwaffe muss ein regulärer SuRT IPSC Kurzwaffe erfolgreich absolviert werden.
Inhaber von bereits registrierten “Altlizenzen Langwaffe”, denen bisher noch zur endgültigen Eintragung dieser Lizenz der SuRT KW fehlt, können sich ebenfalls an der neuen Lizenzprüfung (weiß) beteiligen, oder, wenn sie auch Interesse an IPSC KW haben, wie bisher gefordert, den SuRT Kurzwaffe nachholen.
Es gibt also drei Varianten des IPSC-Lizenzeinklebers:
Wir hoffen, mit der neuen Alternative vielen "Nur"-Langwaffenschützen den Einstieg in den IPSC-Sport zu ermöglichen, ohne den weltweit bewährten Sicherheitsstandard zu gefährden.
IPSC-Lizenznachweis
Im Jahr 2004 ist statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden.
Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:
Einen Start bei IPSC-Matches ohne diesen Nachweis darf es nicht geben. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Lizenznummern der Teilnehmer an den Bundesverband zu melden. Die IPSC hat alle Regionen darauf hingewiesen, dass Level-III- (und höhere) Matchsanktionierungen bei nachgewiesenem Start von Nicht-IPSC-Mitgliedern aberkannt werden können.
Anforderung des Lizenzeinklebers
Anspruch auf einen Lizenzeinkleber (und damit eine aktuelle IPSC-Lizenz) hat
Keinen Anspruch auf einen Lizenzeinkleber haben Personen, die entweder
Das ist keine Schikane, sondern eine nötige Maßnahme, um den so wichtigen hohen Sicherheitsstandard beim deutschen IPSC aufrecht zu erhalten. Einmal gibt es nach unserer Kenntnis in Sportpässen Einträge von SuRTs, die nachweisbar nicht stattgefunden haben, außerdem hat das IPSC-Regelwerk sich seit Beginn unserer Erfassung zentraler Lizenznachweise (Travel Card ab 1998, Lizenzeinkleber seit 2004) mehrfach grundlegend geändert. Wir können daher nicht davon ausgehen, dass Personen ohne aktuellen Lizenznachweis die erforderlichen Sicherheits- und Regelkenntnisse besitzen.
Jeder IPSC-Schütze, der einen Lizenzeinkleber aufgrund der obigen Voraussetzungen jetzt noch beantragen möchte, muss anliegendes Anforderungsformular sorgfältig und leserlich (bitte, Computer oder maschinell!) auszufüllen und an die BDS-Geschäftsstelle (Adresse auf dem Vordruck) zu senden. Er erhält dann (nach einer angemessenen Bearbeitungszeit) den IPSC-Lizenzeinkleber per Post und klebt ihn in seinen Sportpass (unter “Eintragung offizieller Lizenzen”). Der Lizenzeinkleber ist 4-farbig, weitgehend fälschungssicher (gestanzt) und mit der IPSC-Nummer des Schützen bedruckt.
Geltungsdauer der bisherigen IPSC Travel Card/SuRT-Prüfereintrag im Sportpass
Die bisher verwendete IPSC Travel Card ist als Lizenznachweis ungültig. Einträge im Sporthandbuch über abgelegte SuRT Kurzwaffe oder Flinte ersetzen den IPSC-Lizenznachweis nicht. Sie können nicht als Lizenznachweis berücksichtigt werden.
IPSC Langwaffen-(Flinte/Büchse)Zusatzlizenz und –Einkleber
Anerkannte Absolventen eines IPSC Langwaffen-SuRT bekommen einen zusätzlichen Lizenzeinkleber für den Sportpass. Dieser wird nicht durch die Bundesgeschäftsstelle versandt, sondern ausschließlich vom Bundessportleiter nach Eingang der entsprechenden Prüfungsunterlagen von den SuRT-Prüfern erstellt und versandt. Teilnahme an Langwaffen-SuRT und Ausstellung der LW-Lizenz erfordern zwingend Vorliegen der IPSC Basis-(Kurzwaffen) Lizenz.
Landesverband 01 Berlin und Brandenburg
Wolfgang Kuntzig - KW & LW (S-Nr. 1)
E-Mail: kuntzig@aol.com
Florian Schwarz - KW & LW (S-Nr. 1)
E-Mail: florianblacky@web.de
Marcus Jeschke - KW & LW (S-Nr. 11)
E-Mail: jeschke@ipsc.de
Olaf Thieme - KW & LW (S-Nr. 11)
E-Mail: thieme@ipsc.de
Landesverband 02 Schleswig-Holstein und Hamburg
Jürgen Tegge - KW & LW (S-Nr. 2)
E-Mail: tegge@ipsc.de
Kai Grone - KW & LW (S-Nr. 3)
E-Mail: grone@ipsc.de
Landesverband 03 Niedersachsen und Bremen
Thomas Christes - KW (S-Nr. 4)
E-Mail: ipsc@bds-niedersachsen.de
Raffaele Tagliamonte - KW (S-Nr. 33)
E-Mail: tagliamonte@t-online.de
Rainer Stettnisch - KW & LW (S-Nr. 34)
E-Mail: stettnisch@ipsc.de
Landesverband 04 Nordrhein-Westfalen
Andreas Freitag - KW (S-Nr. 8)
E-Mail: dvc.instruction@gmail.com
Ralph Köhler - KW & LW (S-Nr. 7)
E-Mail: r_koehler@gmx.de
Thomas Bochinski - KW (S-Nr. 41)
E-Mail: dvc.promoter@gmail.com
Landesverband 05 Rheinland-Pfalz
Michael Scherer - KW & LW (S-Nr. 42)
E-Mail: scherer.kollnau@yahoo.de
Sven Klunte - KW & LW (S-Nr. 50)
E-Mail: klunte@ipsc.de
Patrik Nuber - KW & LW (S-Nr. 13)
E-Mail: ipsc@nuber-online.de
Landesverband 06 Hessen
Thomas Schilling - KW & LW (S-Nr. 30)
E-Mail: schilling@ipsc.de
Landesverband 07 Baden-Württemberg
Helmut Glaser - KW & LW (S-Nr. 12)
E-Mail: praesi@gsvbw.de
Michael Faber - KW & LW (S-Nr. 14)
E-Mail: faber@ipsc.de
Manfred Ergler - KW (S-Nr. 32)
E-Mail: manfred@ergler.de
Landesverband 08 Bayern
Thomas Sturm - KW & LW (S-Nr. 9)
E-Mail: ipsc.sturm@icloud.com
Dietmar Rauer - KW (S-Nr. 10)
E-Mail: dietmar.rauer@web.de
Norbert Freimüller - KW & LW (S-Nr. 15)
E-Mail: norbertfreimueller@web.de
Rudolf Barucha - KW & LW (S-Nr. 16)
E-Mail: ipscsurt@wildfire.de
Hans-Jörg Käsberger - KW & LW (S-Nr. 19)
E-Mail: kaesberger@ipsc.de
Georg Gonglach - KW & LW (S-Nr. 38)
E-Mail: gonglach@ipsc.de
Alexander Henghuber - KW & LW (S-Nr. 40)
E-Mail: henghuber@bbs-bayern.de
Uwe Häussler - KW & LW (S-Nr. 44)
E-Mail: u_haeussler@web.de
Landesverband 09 Saarland
Patrik Schmid - KW (S-Nr. 39)
E-Mail: schmid-bexbach@web.de
Rigo Woll - KW & LW (S-Nr. 39)
E-Mail: rigowoll@web.de
Landesverband 10 Mecklenburg-Vorpommern
Landesverband 11 Sachsen-Anhalt
Landesverband 12 Sachsen
Matthias Fröhner - KW (S-Nr. 25)
E-Mail: mfroehner@dresdner-schuetzen.de
Gerd Schmidt - KW & LW (S-Nr. 26)
E-Mail: gerd.schmidt@pus-tortechnik.de
Landesverband 13 Thüringen
Stefan Trautvetter - KW (S-Nr. 22)
E-Mail: mail@trautvetter-fliesen.de