WaffG Stellungnahme BDMP und BDS

Stellungnahme zu BT-Drs. 20/12805: Verschärfung des WaffG

"Der Verband lehnt den vorliegenden Entwurf zu Änderungen im Waffenrecht als handwerklich schlecht formuliert entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, aus Gründen der zwingend notwendigen Klarheit verfassungsgemäße Normen zu entwickeln und zu formulieren.
Der hier zur Verabschiedung vorliegende Entwurf bietet geradezu ein Füllhorn an Unsicherheiten für die breite Bevölkerung und kann zu Effekten führen, die so weder..."

 

BZL startet Petition gegen Verschärfung des Waffenrechts

Alle BDS Mitglieder sollten diese Petition des BZL (früher FWR) unterstützen. Diese Petition muss ein unübersehbares Signal an die Politik senden, dass das Maß der Gängelung der rechtstreuen Legalwaffenbesitzer voll ist! Deshalb Petition bitte zeichnen.

Friedrich Gepperth

Präsident BDS

 

Der BZL hat eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts gestartet:

"Wir sind keine Terroristen! Unter diesem Motto protestiert der BZL gegen geplante Waffengesetzverschärfungen. Von Messerverbotszonen könnten künftig auch Handwerker, Angler oder Pilzsucher betroffen sein. Das eigentliche Ziel verfehlt die Bundesregierung komplett: Bekämpfung von Extremismus...."

Zur Sonderseite des BZL

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Verschärfung des Waffengesetzes – Völlig unnötig und wieder gegen die Falschen

Wieder einmal soll das Waffengesetz im Eilverfahren geändert werden. Veranlasst durch die islamistischen Messermorde von Solingen plant die Bundesregierung in einem Sicherheitspaket unter anderem Änderungen des Waffengesetzes und in diesem Messerverbote und Verschärfungen bei der Zuverlässigkeit. Dies kann auch Sportschützen betreffen. Die Details werden wird gesondert darstellen und behandeln.

Erneut ist das Bundesinnenministerium nicht bereit, vorher mit den Betroffenenverbänden ergebnisoffene Fachgespräche zu führen. Vor dem unsäglichen und unerträglichen Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes 2023, den die FDP in der Koalition sofort gestoppt hat und immer noch aufhält, fand im Winter 2022 eine Besprechung mit den im BZL zusammengeschlossenen Verbänden statt, in dem aber gerade nicht konkret über den kurz darauffolgenden Entwurfsinhalt geredet wurde. Für den September dieses Jahres bemühten sich DSB und DJV ergebnislos um ein Gespräch mit der Bundesinnenministerin. Die letzte Sitzung des Fachbeirates Sportschießen gemäß § 15 b WaffG fand 2018 statt und das aus formalen Gründen, ohne anständige inhaltliche Befassung mit dem Änderungsbedarf des Waffengesetzes. Die Rufe der Schießsportverbände nach Korrektur von Fehlern im Waffengesetz, insb. bei Fortbestehen des Bedürfnisses aber auch bei vielen anderen wichtigen Fragen verhallen weiterhin völlig ungehört, auch bei CDU geführten Landesregierungen und bei GRÜNEN und SPD sowieso.

Man hat leider auch den Eindruck, dass in der Waffenrechtsdebatte auch die Fachleute von BKA und Polizei nicht ausreichend zu Wort kommen. Das Waffengesetz ist heute schon überbürokratisch und an der Grenze der Vollziehbarkeit, gerade auch für die Waffenbehörden, bei denen nicht genug Zeit für die wirklich problematischen Fälle bleibt, in einer Flut von Abfragen, betreffend die unproblematischen Fälle ganz normaler Bürger, Zeitverschwendung beim Zählen von Stempeln für ein Bedürfnis. Solange es in den Ämtern wichtiger ist, anständigen Bürgern, die nichts angestellt haben, aus formalen Gründen möglichst viele Waffen abzunehmen, anstatt den Fokus auf unsichere Kantonisten, religiöse Fanatiker und schlicht Verbrecher zu legen, werden Unschuldige mit Rechtsbrechern in Sippenhaft genommen. Aber an der schlecht gewordenen Sicherheit in Deutschland verbessert sich gar nichts. Und solange die Politik immer nur in dieses Horn stößt, wird sich daran auch nichts ändern, sondern die Ämter nur noch tiefer unter einer Papierflut für problemlose Fälle begraben.

Der BDS schließt sich ausdrücklich dem DSB an, der völlig zu Recht darauf auf folgendes hinweist: „Es gibt kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit! Nicht das Messer ist das Problem, sondern die Person, die es in den Händen hält! Die jüngsten Taten hätten allesamt mit der bestehenden Gesetzeslage verhindert werden können, wenn es genügend Personal gegeben hätte und die Behörden besser untereinander kommunizieren würden. Und solange dieses Manko bleibt, ist zu befürchten, dass es zu weiteren Taten wie in Mannheim oder Solingen kommen wird. Damit einhergehend steigt in der Bevölkerung der Frust, die Wut und der Zuspruch zu extremen Parteien, weil sie (zu Recht) das Gefühl hat, dass die Politik sie nicht ernst nimmt und sie nicht schützt.“

Sportschützen, Jäger, Waffensammler und so weiter sind keine Messerstecher. Sie sind eingehend überprüft und können somit vollständig von Messerverboten ausgenommen werden. Sie müssen es sogar, um der Polizei Zeit für Wichtiges zu lassen. Wer nach Prüfung von Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde eine WBK erhält und diese am Bahnhof in der Fußgängerzone oder sonst wo im Verdachtsfall der Polizei vorzeigen kann, bei dem ist egal, ob das Taschenmesser 4, 8 oder 15 cm Klinge hat, wo diese aus dem Griff kommt, wie es aussieht und wie es getragen wird. Jede weitere polizeiliche Behandlung von legalen Waffenbesitzern, innerhalb und außerhalb von Waffenverbots und Problemzonen ist daher überflüssig. Ebenso weitere waffenrechtliche Regelung, die nur nachgewiesen rechtschaffene Waffenbesitzer treffen.     

Deshalb lehnt der BDS die Waffenrechtsänderungen im sogenannten Sicherheitspaket genau wie seine Partnerverbände im BZL und der DSB entschieden ab und unterstützt die Onlinepetition des BZL dagegen!

BZL lehnt individuelle Sanktionen aufgrund genereller Verdachtsmomente ab

VG Düsseldorf urteilt: Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgrund AfD-Mitgliedschaft.
In zwei Urteilen gegen ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2024 hat das VG Düsseldorf entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft [...]

Weiterlesen (externer Link)

Stand der Waffengesetzänderung

Aus der Aufregung im Internet kann man einen anderen Eindruck gewinnen, aber es steht keine Verschärfung des Waffengesetzes zu Lasten der Sportschützen unmittelbar bevor.

Der Bundesrat fordert mit Entschließung vom 14.06.2024, dass "halbautomatische Schusswaffen strenger reglementiert" werden und spricht in der Begründung von einem "Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen"; Link unten. Eine Gesetzesänderung ist dies nicht. Auch ist der Vorstoß bereits sattsam bekannt, entspricht er doch einem internen Entwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2022, der 2023 in der Ampel-Koalition am Veto der FDP gescheitert ist.

Auf der am 21.06.2024 zu Ende gegangenen Frühjahrskonferenz der Innenminister wurde soweit bislang ersichtlich das Waffenrecht nicht in Bezug auf den Schießsport besprochen; in der Pressekonferenz musste Bundesinnenministerin Faeser einräumen, dass der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts ihres Hauses in der Koalition weiterhin keine Fortschritte macht. Auch das sieht also nicht nach einer baldigen Veränderung zu Lasten von Sportschützen aus.

Gesetze werden vom Bundestag beschlossen und dort ist der alte Faeser-Entwurf aufgrund der Blockade der FDP bislang noch nicht angekommen. In Anbetracht deren fortwährender Widerstandshaltung gegen Verschärfungen des Waffengesetzes und der nahenden Bundestagswahlen im nächsten Jahr, schließt sich das Zeitfenster dafür zusehends und ist eher nicht damit zu rechnen, dass die Änderung noch kommt, zumindest nicht in der vom Bundesinnenministerium gewünschten Form.

Im und mit dem BZL (früher: FWR) macht der BDS dennoch bereits jetzt seinen Standpunkt deutlich und würde, falls überraschend doch noch ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren gelangen würde, hiergegen angehen. BDS und andere Verbände müsste dazu auch formell angehört werden und dann würde man auch den konkreten Text erfahren.

Zu aktuellen Maßnahmen wird auf die News des BZL (externer Link) verwiesen, insb. zum interessanten Abstimmverhalten der Bundesländer im Bundesrat und zu den Nachfragen bei CDU und FDP.

Nachruf für Hans-Herbert Keusgen

Wir trauern um unser am 1. Juni verstorbenes Ehrenmitglied Hans-Herbert Keusgen. Als langjähriger Vorsitzender des Forum Waffenrecht hat er sich vielfach und unermüdlich gerade auch für die Interessen des BDS eingesetzt. Eine seiner herausragenden Leistungen war es, den BDS bei der grundlegenden Neufassung des Waffengesetzes 2002 an den Verhandlungstisch zu bringen. Damit wurden die Interessen des Großkalibersports in besonderem Maße berücksichtigt. Es ist nicht übertrieben zu sagen: ohne Hans-Herbert wäre der BDS heute nicht das, was er ist, und wären einige Disziplinen wohl schon vor 20 Jahren der Regelungswut der Politik zum Opfer gefallen, einschließlich des IPSC-Schießens. Seine kompetente, freundliche, aber konsequente Art und seine hervorragenden Kontakte waren aber ein Garant dafür, dass die Anliegen des BDS Gehör fanden.  

1943 in Stolberg bei Aachen geboren, leitete der gelernte Exportkaufmann den Geschäftsbereich "Zivilmunition" bei der damaligen Dynamit Nobel AG in Troisdorf. Später wechselte er in die Geschäftsleitung von Frankonia Jagd. Bekannt wurde er allerdings vor allem durch die zahlreichen Ämter, die er im Laufe der Jahre erfolgreich ausfüllte: er war 12 Jahre Präsident der Vereinigung der Europäischen Munitionshersteller (AFEMS), von 1988 bis 1998 Vorsitzender bzw. Präsident des Verbands der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM), 1996 Initiator und von 1997 bis 2018 Vorsitzender des Forums Waffenrecht und ab 2002 Präsident der Bundesvereinigung Schießstätten (BVS). 2012 wurde zum Präsidenten des World Forum on Shooting Activities (WFSA) gewählt, das sich auf UN Niveau für den zivilen Waffenbesitz engagiert und dem auch der BDS angehört.

2015 wurde Hans-Herbert Keusgen für seine Verdienste die Ehrenmitgliedschaft des BDS verliehen. In großer Dankbarkeit nimmt der BDS nun Abschied von ihm.

Friedrich Gepperth Interview IWA 2024

Patrick Kummer und Friedrich Gepperth trafen sich auf der IWA 2024, um über den Schießsport und die entsprechenden Bestimmungen in Deutschland zu sprechen.

Link zu Youtube

Positionspapier der FDP Bundestagsfraktion zum Thema Waffenrecht

Wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Berichterstatter für das Waffengesetz Konstatin Kuhle, MdB, mitteilt, ist der nun vorgelegte Bericht aus dem Bundesinnenministerium keine Grundlage für eine Verschärfung des Waffenrechts. Statt immer neue Verschärfungen des Waffenrechts vorzunehmen, müssen die geltenden Regeln einer echten Überprüfung unterzogen werden:

Änderungen Sporthandbuch Sportjahr 2024

Im Sportjahr 2024 wird sich das Sporthandbuch ändern. Details zum Standardprogramm können den Datei "Änderungen SHB 2024" unten entnommen werden.

Im Bereich Silhouettenschießen werden die neuen Disziplinen "GK Repetierbüchse optische Visierung" und "KK Repetierbüchse optische Visierung" neu eingeführt und bei Selbstladelangwaffen Kompensatoren zugelassen.

 

Entsetzen, Mitgefühl… und Wut

Sechs Menschen, darunter eine Hochschwangere, hat ein Fanatiker in Hamburg ermordet. Eine Tat, die bei mir, bei uns und bei allen Abscheu hervorruft. Wir fühlen mit den Opfern und deren Angehörigen. Der – zumal so sinnlose – Verlust eines lieben Menschen ist schrecklich, tragisch,… unbeschreiblich.

Und wir sind wütend. Aber wo beim Entsetzen und Mitgefühl noch Gleichklang herrscht, teilen sich die Wege bei der Wut: Die einen sind anscheinend vor allem auf Waffen wütend, das Waffengesetz und auf Sportschützen. Ich bin wütend auf den Täter und umso mehr ich über den Fall erfahre leider auf die Behörden. Und auf diejenigen, die noch am Tattag damit angefangen haben, politisches Kapital...

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Waffengesetz und Schießsportverbot

Auf Journalistenfrage führt Verbandspräsident Gepperth aus:

Weiterhin gilt für mich, dass echte Lücken und Fehler im Waffengesetz zu schließen und abzustellen wären, auf jeden Fall ineffiziente und bürokratische Verwaltungsverfahren in Waffensachen zu beseitigen sind und es nicht angemessen ist, rechtstreue Besitzer legaler Waffen für die Untaten von Verrückten und Verbrechern in Mithaftung zu nehmen, an den Pranger zu stellen und enteignen zu wollen.

Denn die schreckliche Tat in Hamburg hätte sich, wie man inzwischen leider weiß, verhindern lassen, wenn die Hamburger Behörde etwas intensiver und geschickter hätte nachforschen können und hierfür ausreichen Personal gehabt hätte. Ein anonymes Schreiben, in dem vor einer Person, die erst kurzfristig in den Besitz einer legalen Schusswaffe gekommen ist und die wirren Thesen im Internet verbreitet, gewarnt wird, ist höchst verdächtig. Insbesondere hätte man sofort intensiven Kontakt zum Verein (Club) aufnehmen und von Amtswegen einen Psychologen einschalten müssen. Wenn beides gesetzlich nicht ausreichend möglich wäre, bestünde insoweit gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Es steht im aktuellen Koalitionsvertrag, dass Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit Schützen- und Jagdverbänden ausgebaut werden. Weshalb aus dem Bundesministerium des Innern halbgare Gesetzentwürfe veröffentlicht, aber die gesetzten Aufgaben der Koalition nicht angegangen werde, ist mir unverständlich!

[Man wäre] überrascht, wie bürokratisch das Waffengesetz in der Praxis zu oft ist und wie viel Papier dort sinnlos ohne Sicherheitsgewinn produziert wird. Es ist kein Wunder, dass die Beamten in Waffenbehörden keine Zeit für Detektivarbeit im Einzelfall haben.

Bei effizientem Handeln hätten sich anonymer Hinweis, das wirre „Buch“ des Täters und ggf. weitere auffällige Handlungen im Schützenverein zu einem Bild zusammenfügen lassen und der Behörde wäre klar geworden, dass der sofortige Entzug der waffenrechtlichen Genehmigung und die Sicherstellung der Waffe angebracht ist. Über die fehlenden Erkenntnisse aus der Google Recherche haben ihre Kollegen bereits berichtet.

[Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir folgenden Hinweis zum taz Artikel "Polizei muss googeln lernen": Das Machwerk von Herrn Fusz war über seine eigene Homepage auffindbar, nebst "Presseerklärung" und angeblicher Lobeshymne seitens Amazon, die Homepage selbst der erste Treffer bei Google, wenn nach dem Namen gesucht wurde (aktuell immer noch zweiter Treffer, obwohl die Seite nicht mehr online ist). Eine Amazon Recherche wäre also gar nicht nötig gewesen, es hätte ein Klick auf der Homepage gereicht.]

Deshalb hat der Fall gewisse Ähnlichkeiten mit der Mordtat in Hanau. Dort hat ein eindeutig Irrer Briefe an den Generalbundesanwalt geschrieben und niemand hat sich bemüßigt gefühlt, eine Routineabfrage beim Nationalen Waffenregister (NWR) – eine Sache von vielleicht zwei Minuten – vorzunehmen und festzustellen, dass ein offensichtlich geistesgestörter Mensch tatsächlich Inhaber legaler Schusswaffen ist. Es ist leider nicht das erste Mal, dass umfangreiche Datenbanken aufgebaut und dann nicht genutzt werden und dass die Kommunikation unter Behörden lahmt.

Hanau und Hamburg: Dort wie jetzt wäre es den Behörden mit dem geltenden Waffenrecht möglich gewesen, die Mordtaten zu verhindern.

Ein weiterer Aspekt geht für mich in der ganzen Waffenrechtsdiskussion völlig unter. Der Mörder hatte einen so abgründig tiefen Hass auf die Zeugen Jehovas, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen darf, dass ihn auch das Fehlen einer legalen Waffe nicht davon abgehalten hätte, ein Verbrechen gegen die Zeugen Jehovas zu begehen. Aber wäre das mit illegalen Waffen oder anderen Tatmitteln geschehen hätten wir keine Waffenrechtsdebatte. Daraus zeigt sich, dass die Diskussion um Tatmittel am Kern vorbei geht. 2.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland vorsätzlich getötet. Zweitausend! Die missbräuchliche Verwendung von Legalwaffen hieran hat seit vielen Jahrzehnten einen extrem geringen Anteil. Allerdings führt die extreme mediale Aufmerksamkeit bei den teilweise aufsehenerregenden Mordtaten mit mehreren Opfern zu dem Eindruck, der Besitz von Legalwaffen sei ein großes Sicherheitsproblem. Das ist falsch. Es sind ganz wenige Einzelfälle.

Zudem wird bei den ganzen Waffenrechts- und Verbotsdebatten ein weiterer Punkt nicht beachtet: Kommt es zu einem Waffenverbot, fällt die Einbindung vieler tausend Personen in die Kontrolle durch die legale Erwerbs- und Besitzmöglichkeit weg. Ein gesetzeskonformes Verhalten ist dafür die Voraussetzung. Legalwaffenbesitzer kann man in Deutschland nur sein, wenn man gesetzestreu ist. Betrunken Autofahren, Steuerhinterziehung und vieles mehr führen zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis. Ganz abgesehen von schwereren Delikten. Das Vorhandensein einer waffenrechtlichen Erlaubnis führt eher zu noch rechtstreuerem Verhalten, weil bei Fehlverhalten neben einer Strafe auch der Verlust der Erlaubnisse zu erwarten wäre, mit entsprechenden Einbußen am Eigentum an Waffen und der Ausübung von Sport oder Jagd.

In Großbritannien hat man die Kurzwaffen verboten und die Kriminalität mit diesen ist angestiegen. Der Besitz von vielen Drogen ist verboten. Und, gibt es keine Drogentoten?

Daher (...) werden Sie sicherlich verstehen, wenn ich keinen Sinn in einer pauschalen Waffenrechtsverschärfung sehe. Unser Gesetz ist streng genug. Es ist sogar überbürokratisch und verstellt im Massengeschäft der legalen Sportschützen den Blick auf wenige mögliche Problemfälle. Deutschland hat viel, viel weniger legale Waffenbesitzer bezogen auf die Bevölkerungsgröße als alle skandinavischen Länder, Österreich, die Schweiz, die Tschechische Republik, Italien, Frankreich, Belgien und vielleicht als Überraschung auch weniger als Großbritannien. Und Deutschland leidet trotzdem teilweise unter höheren Quoten bei schweren Verbrechen. Das anzugehen erfordert aber viel mehr als billige Waffenverbote, die fast ausschließlich Bürger treffen, die sich amtlich erwiesen nichts haben zu Schulden kommen lassen.  Wir sind kein Land unter Waffen. Und wir wollen es auch nicht werden. Waffen für alle fordern wir ganz bestimmt nicht. Aber wer die Jagd oder den Schießsport mit großkalibrigen Waffen ausüben will, soll dies, wenn er unbescholten, sachkundig und engagiert ist auch tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Gepperth

Gerücht DSB

Auf der IWA wird das bösartige Gerücht verbreitet, der Deutsche Schützenbund (DSB) wolle gegenüber der Politik die Großkaliberdisziplinen zugunsten des Schießsports mit Druckluft- und Kleinkaliberwaffen opfern.

Der BDS hat beim DSB Rücksprache genommen und daran ist nichts Wahres; der DSB steht zu allen seinen Feuerwaffendisziplinen und respektiert die genehmigten Sportordnungen anderer Verbände.

Erneut wird offenbar gezielt versucht, einen Keil zwischen die Schießsportverbände und die geeinte Front der Organisationen der Legalwaffenbesitzer in Deutschland zu treiben. Die Spur der Hetzkampagne dürfte zu solchen führen, die von angeblicher Uneinigkeit profitieren wollen.  

Veranstaltungshinweis: FDP - Waffenrecht mit Augenmaß

"Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Entwurf für eine Reform des Waffenrechts vorgelegt. Dieser beinhaltet viele Punkte, die den Legalwaffenbesitz und die Ausübung von Jagd und Schießsport erheblich verändern sollen.

Wir möchten Ihnen unsere Haltung zu den Änderungswünschen aus dem Innenministerium erläutern, die Expertise von Sachverständigen mit einbeziehen und auch Ihre Fragen beantworten.

Dazu laden wir Sie recht herzlich zu unserer digitalen Fraktionsveranstaltung..."

https://crm.fdpbt.de/termin/digitale-veranstaltung-waffenrecht-mit-augenmass

Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

zum gegenwärtigen Stand der Waffenrechtsdiskussion darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der eine Vielzahl von völlig ungerechtfertigten Verschärfungen vorsieht, ist auf der höchsten Abstimmungsstufe der Regierungskoalition von der FDP als inakzeptabel zurückgewiesen worden. Es ist fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt noch in die Abstimmung zwischen Ministerien geht. Diese wäre zwingend durchzuführen, bevor der BDS und andere Betroffenenverbände den Entwurf offiziell erhalten, um in der Sache Stellung nehmen zu können und das alles hat zu geschehen, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Erst dann beginnt die eigentliche Gesetzgebung.

Der Entwurf wurde klar entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition erstellt: Eine Evaluierung bisher vorgenommener Rechtsänderungen aus den letzten Jahren hat nicht stattgefunden. Diese im Koalitionsvertrag festgelegte Evaluierung wird nun zu Recht von der FDP verlangt und wir können davon ausgehen, dass unsere dringenden Anliegen bei dieser Evaluierung auch angesprochen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um eine korrekte und dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Fassung des § 14 Waffengesetz. Die jetzige Version enthält eindeutig Fehler, die zu korrigieren sind. Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kurskorrektur bei Dual-Use Magazinen stattfindet und eine vernünftige Regelung für ausländische Schützen gefunden wird, die Deutschland durchqueren wollen, in ihrem Heimatland eine entsprechende Erlaubnis für große Magazine haben und zu einem Wettkampf in einem anderen Land fahren wollen, bei dem sie diese verwenden können. Aber nach dem jetzigen Stand können sie Deutschland nicht rechtssicher durchqueren. Dies ist ein untragbarer Zustand.

Am 11. Januar 2023 fand in Kassel ein Treffen des FWR, seiner angeschlossenen Verbände, des Deutschen Schützenbundes und weiterer Verbände statt. Damit war dort der allergrößte Teil aller privaten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse vertreten. Es wurde der bekannt gewordene Entwurf durchgearbeitet und eine gemeinsame Stellungnahme entworfen, der alle Verbände zustimmten. Auch wurde die Frage einer öffentlichen Aktion (Briefgenerator) angesprochen und alle Verbände mit einer Ausnahme hielten, nachdem zu erwarten ist, dass der Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Fassung im Gesetzgebungsverfahren nicht weiterkommt, es nicht für ratsam, jetzt eine solche Maßnahme durchzuführen. Nach unserer Auffassung ist aktuell ein ungünstiger Zeitpunkt, weil nicht sicher ist, in welche Richtung die weitere Entwicklung der Gesetzgebung geht. Der VDB-Vertreter erklärte, dass er jedoch diese Aktion in jedem Fall auch gegen den Rat aller anderen Verbände durchziehen werde. Diese Entscheidung respektiert der BDS, beteiligt sich aber aus den genannten Gründen auch nicht daran.

Die öffentliche Äußerung des Deutschen Schützenbundes zur laufenden Briefgenerator Aktion vom 18. Januar 2023 entspricht genau der Meinung aller Vertreter auf der angesprochenen Sitzung in Kassel mit Ausnahme des VDB. Infolge seiner Stellungnahme kommt es jetzt gegenüber dem DSB zu unglaublichen Angriffen gegen diesen, mit einer Masse von Verunglimpfungen und sprachlichen Entgleisungen, die einfach erschütternd ist. Wer die Postversandaktion nutzen will, soll dies tun. Aber andere Ansichten dazu in unverschämter Weise anzuprangern, tut alles andere als dem gemeinsamen Anliegen Vorschub zu leisten. Im Gegenteil, dadurch hilft man nur der anderen Seite.  

Der DSB mit seinen 1,3 Millionen Mitgliedern hat sich seit Jahrzehnten in der Waffenrechtsdebatte stets auch im Interesse der Großkaliberschützen eingesetzt. So hat er, als der Gesetzgeber 2003 vorsah, alle sportlich genutzten Halbautomaten unter den Anscheinsvorbehalt zu stellen und vom FWR ein Vorschlag für Ausnahmen erarbeitet wurde, an entscheidender Stelle zugestimmt und allein dadurch die entsprechenden Ausnahmen des § 6 der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz ermöglicht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht betroffen war.

Wir vertrauen darauf, dass die FDP, die bereits einmal im Koalitionsvertrag 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts ausgeschlossen hat, die Interessen der Legalwaffenbesitzer entsprechend berücksichtigt und damit zum Beispiel ein Halbautomatenverbot nicht vorstellbar ist. Wir vertrauen auch darauf, dass die Fachleute im Bundesinnenministerium, beim Bundeskriminalamt, der Polizei und anderen Behörden gehört werden und ein Gesetzentwurf an der Realität ausgerichtet wird. Wir setzen ferner darauf, dass bei SPD und Bündnis90/Die Grünen die grundrechtlich geschützten Rechte von Sportschützen, Jägern, Sammlern, Handel, Industrie etc. geachtet werden und Rationalität das Handeln bestimmt und nicht Polemik.        

Aktionen und Proteste sind kein schlechtes Mittel, um der Empörung und den berechtigten Anliegen der Betroffenen Ausdruck zu verleihen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir aber keinen Sinn in Massenverfahren, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht einmal begonnen hat.

 

Friedrich Gepperth
Präsident

Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab

Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.

 

(Berlin, 12. Januar 2023) Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Nicht erst seit den Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den vergangenen Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit. Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten].“ Stattdessen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Verbändeallianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, werden abgestimmte Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

 

Deutscher Schützenbund (DSB)

Forum Waffenrecht (FWR)

Deutscher Jagdverband (DJV)

Bund Deutscher Sportschützen 1975 (BDS)

Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP)

Deutsche Schießsport Union (DSU)

Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und -munition (JSM)

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB)

Fachverband für den Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen

Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk

Bundesverband Schießstätten

Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW)

Arbeitsgemeinschaft Geschichte Live

Patronensammler-Vereinigung

Industrieverband Schneidwaren

Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen

TIRO – Verband für Jagdparcoursschießen

DEVA

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände stellen sich gegen willkürliche Gesetzesverschärfungen ohne faktenbasierte Grundlage und jeden Sicherheitsgewinn.

09.01.2023
In der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 6. Januar 2023 heißt es, das aus Kreisen des Innenministeriums verlautbart wurde, Jäger und Schützenvereine sähen die angedachte Verschärfung des Waffengesetzes deutlich weniger kritisch als der Koalitionspartner.
Im Vorfeld waren Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekannt geworden, als Reaktion auf die Razzia gegen eine „Reichsbürger“-Gruppe am 7. Dezember und die Krawalle in der Silvesternacht in Berlin und einigen anderen Großstädten, das Waffengesetz zu verschärfen. Konkret kündigte die Ministerin gegenüber verschiedenen Medien an, halbautomatische Waffen gänzlich zu verbieten und den Erwerb von Gas und Schreckschusswaffen oder der Armbrust an den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ zu koppeln.

Diese Pläne wurden den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden aus Schießsport, Jagd, Waffensammlern, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern nie offiziell vorgestellt und hätten auch nie deren Zustimmung gefunden! Die Aussage, die Verbände würden, die Änderungen „weniger kritisch“ sehen, ist daher unzutreffend.

„Wir stehen natürlich im Dialog mit den zuständigen Stellen“, sagt der Vorsitzende des FWR, Friedrich Gepperth. „Wir diskutierten zuletzt ausführlich, wie man politischen und religiösen Extremisten den Zugang zu legalen Waffen erschweren bzw. ganz verwehren kann. Dieses Ziel teilen wir uneingeschränkt, jedoch standen hier willkürliche Totalverbote ganzer Waffenarten nie zur Diskussion. Dem unbegründeten Ausverkauf der Rechte unserer Mitglieder ohne sachliche Grundlage treten wir selbstverständlich vehement entgegen.“

Der polizeiliche Zugriff auf die „Reichsbürger“-Gruppe im Dezember hat gerade gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und wehrhaft ist. Die Gruppe wurde erkannt und präventiv festgesetzt, bevor etwas passieren konnte. Mit den gewonnenen Erkenntnissen hätten auch eventuell besessene Waffen einzelner Gruppenmitglieder entzogen bzw. deren Erwerb schon im Vorfeld verhindert werden können, wie es einige Bundesländer auch bereits erfolgreich praktizieren.

Auch das Geschehen in der Silvesternacht rechtfertigt keine Verschärfung des Waffenrechts. „Alles, was dort passiert ist, ist bereits jetzt verboten und steht unter Strafe. Zum Führen und Schießen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf es behördlicher Erlaubnisse, wie zum Beispiel den „Kleinen Waffenschein“. Angriffe auf Menschen und Einsatzmittel sind schwere Straftaten. Die Gesetze müssen nur konsequent durchgesetzt werden, ansonsten helfen auch weitere Verbote nichts“, meint Friedrich Gepperth weiter. Die schon jetzt erforderlichen Erlaubnisse dürften in den meisten Fällen wohl nicht vorgelegen haben.

Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Auch die Vorsitzenden der größten Polizeigewerkschaft und des deutschen Beamtenbundes, Rainer Wendt und Ulrich Silberbach, sind gleicher Ansicht und warnten die Bundesregierung zuletzt in diesem Zusammenhang vor „Schaufensterpolitik“. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, teilt diese Auffassung.

Noch im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, dass vor einer Waffengesetzverschärfung eine Auswertung der letzten Änderungen erfolgen soll. Hier muss zunächst geprüft werden, ob und wie sich diese Maßnahmen bewährt haben oder ob überhaupt Änderungsbedarf besteht. Immerhin weist die amtliche Kriminalstatistik, auch bei Waffendelikten, erfreulicherweise seit Jahren einen Trend nach unten auf und hat mittlerweile Tiefststände erreicht.

Leider werden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts oft reflexartig geäußert, ohne vorher zu prüfen, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und erforderlich sind. Einer sinnvollen Änderung des Waffengesetzes stellen sich die Verbände nicht entgegen, dies wurde dem BMI gegenüber deutlich gemacht. Die vorgesehenen Änderungen – soweit bekannt – sind jedoch sachlich nicht begründet. Zusätzliche Aufgaben den schon jetzt vielfach überlasteten Waffenbehörden aufzuerlegen, führe nach Einschätzung des FWR nicht zu einem Sicherheitsgewinn – eher im Gegenteil.

„Halbautomatische Waffen werden in allen Schießsportverbänden, national wie international, verwendet und auch von Jägern gerne genutzt. Zur grundlegenden Waffengesetzänderung 2003 hatte das bereits damals von der SPD geführte Bundesinnenministerium noch festgestellt, dass allein die optische Ähnlichkeit einzelner dieser Waffen mit Kriegswaffen, nicht zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre, führt“, stellt Friedrich Gepperth abschließend fest. „Die Armbrust hingegen gehört zum Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes“. 

BDS Präsident Gepperth zu Verschärfungen des Waffenrechts

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die medienwirksam angekündigte Verschärfung des Waffenrechts verursacht zu Recht einen Aufschrei unter deutschen Sportschützen, Ihnen und Euch. Wieder einmal werden anlässlich tagesaktueller Ereignisse, diesmal der sog. „Reichsbürger Razzia“, Verschärfungen des Waffengesetzes gefordert, die bereits vorher in der Schublade lagen. Diese Verschärfungen sollen schwer in die Ausübung des Schießsports und das grundrechtlich geschützte Eigentum an legal erworbenen Waffen eingreifen.

Vorwegzuschicken ist, dass „Reichsbürger“ und andere Extremisten, die unseren Staat ablehnen oder sogar aktiv bekämpfen wollen, keine Heimat im BDS finden. Es kann für mich nicht den leisesten Zweifel geben, dass ich voll und ganz hinter diesem Gemeinwesen stehe und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkungen wahren will.

Es ist aber ein Unding, jetzt schon wieder - die meist altbekannten, weil schon mehrfach versuchten aber politisch bislang nie durchsetzbaren – Verschärfungsforderungen wieder schnell hervorzuholen.
Erst ist aufzuarbeiten, welche Defizite im Gesetz der „Reichsbürger Staatsstreich“ offenbart. Hatten/haben diese unter dem Deckmantel des Schießsports (oder der Jagd) legale Waffen? Warum wurden ihnen – obwohl die Gesinnung den Staatsorgangen offenbar schon lange bekannt war – die Erlaubnisse nicht längst entzogen? Warum haben ggf. Polizei und Verfassungsschutz die Waffenbehörden nicht informiert oder sind diese untätig geblieben?
Auch ist vorher der Auftrag des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, Grünen und FDP umzusetzen, wo fest vereinbart wurde: „Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden.“
Dabei hat die Politik die volle Unterstützung des BDS.

Wir werden uns aber mit aller Kraft gegen sachlich ungerechtfertigte, vorgeschobene oder rein polemisch/politische Verschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger wehren. Der BDS führte und führt die Gespräche mit dem Bundesministerium des Inneren aber vor allem mit dem Gesetzgeber in Gestalt der Fraktionen des Deutschen Bundestags. Der Verband wird sich, wie seit vielen Jahren und ohne daran erinnert werden zu müssen, mit voller Kraft engagieren, solange der Gesetzgebungsprozess beim Bundestag dauert. Dieser hat aber noch nicht begonnen.
Für diejenigen, die den BDS jetzt schon unterstützen und jetzt schon etwas tun wollen: Es dürfte helfen, die Bundestagsabgeordneten daran zu erinnern, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Und welcher Umgang mit rechtstreuen Sportschützen und Waffenbesitzern insgesamt in einem Rechtsstaat angemessen ist. Und zwar ohne Aufregung, mit den guten Argumenten, die wir haben.

Friedrich Gepperth
Präsident BDS
in Zusammenarbeit mit dem FWR

Extremisten haben im Schießsport und der Jagd nichts zu suchen, aber wir wenden uns gegen pauschale Verurteilungen und unbegründete Verbot

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände lehnen alle Arten von Extremismus kategorisch ab. Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Jägern keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder.

Die Bundesinnenministerin erklärte am 14.12.2022 in einem Interview nach den großangelegten Razzien gegen Extremisten des Reichsbürgermilieus, dass sie das öffentliche Dienstrecht und das Waffenrecht verschärfen wolle. Konkret forderte sie Möglichkeiten, eine Nachkontrolle von Waffenbesitzern zu ermöglichen, dabei sind diese rechtlichen Grundlagen längst gegeben.

„Unsere Mitglieder werden bei der Erlaubniserteilung genauestens überprüft und anschließend in periodischen Abständen immer wieder“, erklärt Friedrich Gepperth, der Vorsitzende des Forum Waffenrecht. Weiter führt er aus: „Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Zunächst sollten diese, zum Teil erst im vorletzten Jahr eingeführten, Maßnahmen ausgewertet werden, bevor man unbegründet neue Verschärfungen des schon strengsten Gesetzes seiner Art beschließt. Wenn die Ministerin meint, dass eine polizeiliche Kontrolle nach einem Umzug nicht möglich sei, kennt sie einfach das Gesetz nicht, welches sie verschärfen möchte.“

Zudem wurde auch das Verbot halbautomatischer Waffen gefordert. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschehen um die Verschwörung der sog. Reichsbürger und ist völlig willkürlich.

Halbautomatische Pistolen und Gewehre gehören seit über einem Jahrhundert zum Stand der Technik und werden bei Schießsportlern und Jägern häufig verwendet.

Friederich Gepperth erklärt dazu: „In allen Schießsportverbänden werden diese Waffen in Wettbewerben national, wie international, bis hin zur olympischen Schnellfeuerpistole genutzt. Die Technik ist bewährt und beliebt. Auch unter Jägern kommt sie zum Einsatz. Dabei ist es völlig verfehlt, auf optische Merkmale zu setzen, statt auf rein technische Kriterien und deren Deliktsrelevanz. Diese geht bei allen legal besessenen Waffen glücklicherweise nahezu gegen Null“.

Mit dem Verbot ganzer Waffenarten würde Deutschland auch den europäischen Konsens verlassen, wurden halbautomatische Sport- und Jagdwaffen doch bei den letzten Novellierungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und -verordnung nach sorgfältiger Anhörung von zahlreichen Experten im Anhang der zugelassenen Waffen kategorisiert. Dem zugrunde liegenden Gedanken einer Harmonisierung des Rechts im europäischen Raum laufen nationale Alleingänge zuwider und schaffen genau solche Zustände, die man eigentlich vermeiden möchte.

Zunächst sollte also das bestehende strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent ausgenutzt werden. Ergibt dann eine faktenbasierte Evaluation, dass noch Lücken bestehen, sind die Verbände zum Dialog bereit. Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte unserer Mitglieder ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.

23.05.2022

Fernsehberichte zu sog. Reichsbürgern und Extremisten, die unter dem Vorwand des Schießsports nach Schusswaffen streben, veranlassen BDS-Präsident Friedrich Gepperth als universale Stellungnahme des Verbandes zu diesem Themenbereich einen Auszug aus seiner Rede zur  Bundesdelegiertenversammlung 2018 in Kassel zu veröffentlichen, an der sich inhaltlich nichts geändert hat und die gleichermaßen für alle gilt, die unserem Staat ablehnend oder gar feindseelig gegenüberstehen:

"...hat sich in letzter Zeit die Problematik mit den sogenannten „Reichsbürgern“ ergeben. Hier muss ich sagen, dass mir jegliches Verständnis für diese Einstellung fehlt. Ich kann kein einziges der Argumente dieser Personen verstehen und halte das ausnahmslos für abstruse Hirngespinste. Dass die Staatsmacht nun radikal durchgreift und sagt, dass wir solchen Leuten in keinem Fall Schusswaffen legal zubilligen werden, ist einfach nachvollziehbar, wenn man überlegt, dass diese Erlaubnisse von den Reichsbürgern in Anspruch genommen werden, von Vertretern eines Staates, den sie nicht anerkennen. Aus meiner Sicht wäre die Haltung der Reichsbürger nur dann konsequent, wenn sie sich ohne Erlaubnis des Staates Schusswaffen besorgen, weil sie ja diesen Staat gar nicht anerkennen. Denn der würde dann halt ganz klar sagen, das ist illegal und sie entsprechend bestrafen. Ich kann für mich und den BDS nur eines sagen: Legaler Schusswaffenbesitz ist nur möglich, wenn wir uns an die gesetzlichen Vorgaben unserer Republik halten.
 
Ich für meinen Teil gehe noch weit darüber hinaus. Bei all meiner Unzufriedenheit über einige politische Parteien und Kräfte, bei all meinem Ärger über die Haltung von Teilen der Regierung, kann es aber für mich nicht den leisesten Zweifel geben, dass ich voll und ganz hinter diesem Gemeinwesen stehe und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkungen wahren will.
 
Ich bin ein sehr geschichtsbewusster, und wie viele wissen, ein in geschichtlichen Dingen sehr belesener Mensch. Für mich kann es keinen Zweifel geben, dass die Bundesrepublik Deutschland in ihrer heutigen Form mit all den Schwächen, die sie zweifellos auch hat, das mit Abstand beste und lebenswerteste Staatsgebilde auf dem deutschen Boden ist, das es seit Jahrtausenden hier gibt. Zu dem stehe ich uneingeschränkt und erwarte dies eigentlich von allen Legalwaffenbesitzern auch. Für mich ist dies eine untrennbare Verknüpfung. Wer mir vertraut und mir zweifellos sehr feuerkräftige Schusswaffen überlässt, dem kann ich einfach nicht negativ gegenüber stehen, bei all den anderen Problemen die man ja im Zweifelsfall haben kann. Ich bitte deshalb, sich selbst einmal unbedingt darüber Gedanken zu machen und nicht fahrlässig öffentliche Äußerungen tun, die den Eindruck hervorrufen, dass man diesen Staat bekämpfen will. Denn dass er sich in so einem Falle wehrt, ist für mich selbstverständlich."

Friedrich Gepperth, BDS-Präsident seit 1996

Eine Meldung der Süddeutschen Zeitung (u.a.), mit Video

und eine Stellungnahme des betroffenen Vereins "Smoking Guns Schwerin"

Pressemitteilung: "Wir sind tief erschüttert"

Das Forum Waffenrecht fordert umfassende und schnelle Aufklärung des Amoklaufs in Heidelberg. Die Tatwaffen hätten nach geltendem Recht nicht anonym erworben werden dürfen. Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind nicht zielführend.

(Ratingen, 25. Januar 2022) Mit Entsetzen und Trauer hat das Forum Waffenrecht (FWR), die Vertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland, auf den gestrigen Amoklauf in Heidelberg reagiert. "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Hinterblieben. Wir sind tief erschüttert, die Tat lässt uns fassungslos zurück", sagte der FWR-Vorsitzende Friedrich Gepperth. Weder Täter noch Verwandte haben laut Medienberichten eine Erlaubnis gehabt, Waffen zu besitzen. Es sei davon auszugehen, dass die Tatwaffen illegal erworben worden seien, so Gepperth. 

Das FWR fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung des Falls. Angeblich gibt es Kaufbelege für die Tatwaffen aus dem Ausland. Die Europäische Feuerwaffenrichtlinie sieht vor, dass auch beim Waffenkauf im Ausland sowohl durch den Verkäufer, als auch durch den Erwerber eine Registrierung und Mitteilung an die zuständigen Behörden zwingend erforderlich ist. Die zur Tat verwendeten Waffen hätten demnach niemals anonym erworben werden dürfen. 

Das Forum Waffenrecht fordert die Bundesregierung auf, mögliche Vollzugsdefizite geltender europäischer und deutscher Gesetze umfassend zu untersuchen. Reflexartige Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind hingegen nicht angebracht. Diese treffen nur legale Waffenbesitzer und verhindern keineswegs den illegalen Waffenbesitz in Deutschland und Europa. Das FWR fordert die Politik auf, Waffenkriminalität und illegalen Waffenbesitz effektiver zu bekämpfen. Allein in Deutschland gibt es 20 Millionen illegale Waffen nach Schätzung von Experten.

Forum Waffenrecht

Stellungnahme des BDS und der IPSC zur ECHA Bleiverbotsinitiative

Bei diesem Artikel handelt es sich um die offizielle Stellungnahme des BDS und der IPSC, die im September 2021 fristgerecht bei der ECHA im Rahmen der Konsultationen der Betroffenen eingereicht wurde:

Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) und der International Practical Shooting Confederation (IPSC) zu den Vorschlägen der ECHA hinsichtlich eines Verbots bleihaltiger Munition im Schießsport - Friedrich Gepperth

1. Einleitung
2. Die völlig falsche Datengrundlage der ECHA
3. Technische Aspekte
3.1 Falsche Schlussfolgerungen aus der Möglichkeit zur bleifreien Jagd
3.2. Schießsport
4. Umweltbelastung:
5. Schießstände
5.1 Outdooranlagen mit gegenüber der Umwelt abgeschirmten Geschossfanganlagen
5.2 Outdoorstände mit nicht abgeschirmten Geschossfanganlagen
6. Auswirkungen des Schießens mit Blei auf die Menschen
6.1. Freizeitschützen
6.2. Leistungsschützen
7. Die Auswirkungen der zwangsweisen Verwendung von Ersatzmaterialien auf den Schießsport
8. Politische Legitimität einer europäischen Regelung und ihre Auswirkungen
9. Due diligence


1. Einleitung

Hinsichtlich der Bleiverbotsdiskussion, die durch die ECHA angestoßen wurde, gibt es eine grundlegende Darstellung der Problematik aus Sicht der ECHA. Sie kann eingesehen werden unter

https://echa.europa.eu/hot-topics/lead-in-shot-bullets-and-fishing-weights

Was dabei auffällt, dass das dabei abrufbare Video in extrem manipulativer und schockierender Weise, die Problematik, jagdliche Verwendung von Bleimunition ohne jede vernünftige Differenzierung mit dem Sportschießen vermischt. Auch gibt es keinerlei Quellenangaben für tatsächlich festgestellte Schäden durch den Verzehr von bleihaltigen Wildfleisch. Es wird ausschließlich mit stark suggestiven Vermutungen gearbeitet, die eines extremen Propagandafilms würdig sind. Mit ordentlich wissenschaftlich basiertem Arbeiten hat diese Darstellung nichts zu tun.

2. Die völlig falsche Datengrundlage der ECHA

Die zentralen Annahmen hinsichtlich der Verwendung bleihaltiger Munition sind grob falsch.

So behauptet die ECHA dass jährlich durch Sportmunition 79.000 Tonnen Blei und durch die Jagd 14.000 Tonnen Blei in die Umwelt gelangen. Dabei handelt es sich um Fantasiezahlen. Was besonders schwer wiegt, dass diese Zahlen nicht aufgeschlüsselt sind nach Schrotpatronen und Büchsen- und Kurzwaffenpatronen.

Auf Basis des europäischen Munitionsherstellerverbandes für 2018 ermittelte Zahlen:

[Tabelle in der pdf-Version dieses Texte]

Was bedeutet dies:

Die ECHA behauptet, dass durch die Jagd jährlich 14.000 t Blei in die Umwelt gelangen. Eine faktenbasierte Schätzung auf Basis der tatsächlichen Herstellerzahlen kommt aber auf weniger als 33% der ECHA Schätzung. Dabei muss beachtet werden, dass nur ca. 334 t Blei in der EU insgesamt durch Büchsenmunition durch die Jagd in die Umwelt gelangen.

Der überwiegende Anteil bei der Sportmunition sind Schrotpatronen, die beim Wurfscheibenschießen verschossen werden. Es kommt nicht zu einem Bleieintrag in die allgemeine Umwelt, sondern zu einem Bleieintrag in Schießstände, also in kleine, klar abgegrenzte Bereiche.

3. Technische Aspekte

3.1 Falsche Schlussfolgerungen aus der Möglichkeit zur bleifreien Jagd

Bleifreie Büchsenpatronen werden in einigen Ländern insbesondere auch in Deutschland für die Jagd bereits stark genutzt. Trotz immer noch bestehender Bedenken bezüglich der Tötungswirkung kann nicht bestritten werden, dass diese Munition zur Jagd insbesondere auch auf Schalenwild geeignet ist.

Munition mit bleifreien Geschossen erfordert deutliche kürzer Reinigungsintervalle bei den Läufen, aus denen diese Patronen verschossen werden. Nach 20-30 verschossenen Patronen sollten die Läufe chemisch gereinigt werden, weil sie sonst mit Tombak oder Kupfer verschmieren und die Präzision leidet. Im Bereich von Jagdwaffen ist dies recht unproblematisch.

Absolut unzulässig ist es allerdings, daraus den Schluss zu ziehen, dies träfe auch für das sportliche Schießen zu.

3.2 Schießsport

Im Sportbereich ist bleifreie Munition bisher weder beim Schießen mit Druckluftwaffen oder Kleinkaliberwaffen (Randfeuerwaffen) und auch nicht im Bereich der Großkaliberkurzwaffen- oder Langwaffenpatronen gebräuchlich. Allein beim von nur ganz wenigen Aktiven betriebenen Long Range Schießen gibt es einige bleifreie Geschosse. Diese sind aber exorbitant teuer.

Die Schusszahlen beim sportlichen Schießen, insbesondere beim Schießen mit Büchsenpatronen sind so hoch, dass die Verwendung von reinen Kupfer- oder Messinggeschossen nicht vernünftig möglich ist, da es bereits im Bereich von 30-35 verfeuerten Patronen zu untragbaren Präzisionseinbußen kommt. Bei Langwaffendisziplinen mit Büchsenpatronen werden aber üblicherweise mindestens 35 Patronen verfeuert.

Wie bereits von anderer Seite dargestellt gibt es im Druckluft- und Kleinkaliberbereich bisher keine bleifreie Munition, die die Präzisionsanforderungen für Wettkämpfe erfüllt. Ein Bleiverbot würde diese Schießsportarten, insbesondere auch die olympischen Disziplinen zum Erliegen bringen.

Im Bereich der Großkaliberkurzwaffen gäbe es zwei Alternativen: Geschosse aus Zink oder aus Kupferpresslingen. Beide sind erheblich teurer als Bleigeschosse. Mit beiden wird die geforderte Spitzenpräzision nicht erreicht. Und beide haben ein viel geringeres spezifisches Gewicht als Patronen mit Bleigeschossen. Im Bereich der am weitesten verbreiteten Großkaliber -Schießsportart, dem IPSC Schießen, wird von der verwendeten die Munition die Erreichung eines bestimmten Mindestimpulses gefordert. Dies wird sich bei den leichteren Geschossen aus Zink und Kupfer nur durch eine deutliche Erhöhung der Mündungsgeschwindigkeit erreichen lassen. Als Folge der dann notwendigen stark erhöhten Mündungsgeschwindigkeit wird der Schussknall und die Belastung von Geschossfängen aus Stahllammellengeschossfängen stark zunehmen. Letztere sind in Deutschland weit verbreitet.

Im Bereich des Großkaliberschießens mit Langwaffen, bei dem es bereits bei den 100m und vor allem bei den 300m Disziplinen auf extreme Präzision ankommt verbietet sich ein Wechsel auf bleifreie Geschosse aus Kupferlegierungen aus Kostengründen. Geschosse aus Zink erreichen nicht die geforderte Präzision.

4. Umweltbelastung

Der wesentlichste Gedanke, der hinter den Restriktionen für Blei steht, ist die Belastung der Umwelt.

Wie bereits oben beschrieben, muss unbedingt zwischen dem Schießen in der allgemeinen Umwelt bei der Ausübung der Jagd und dem Schießen aus Schießständen sei es aus Gründen des Einschießens der Jagwaffen, des jagdlichen Übungsschießen oder des sportlichen Schießen auf Schießständen unterschieden werden.

Bei der jagdlichen Verwendung von Büchsenmunition in der allgemeinen Umwelt sollte klar sein, dass dabei fast ausschließlich auf Wild beziehungsweise Raubzeug geschossen wird.

Von daher lässt sich der Bleieintrag in die Umwelt recht gut ermitteln.

Analysiert man die recht präzisen Zahlen der Abschusszahlen von Wild und Raubzeug, die aus Deutschland vorliegen, lässt sich feststellen, dass der gesamte Bleieintrag der auf der Jagd verwendeten Büchsenmunition in Deutschland weniger als 30 t im Jahr beträgt! Rechnet man dies auf Europa hoch, so kann mit absoluter Sicherheit gesagt werden, dass insgesamt in Europa aus Jagdbüchsen weniger als 350 t im Jahr in die Umwelt abgegeben werden. Mit den fantastischen Zahlen aus dem ECHA Video hat dies nichts zu tun.

Sportliches Schießen findet in Europa praktisch nur auf Schießständen statt.

5. Outdoor Schießstände

Outdoor Schießstände werden zum sportlichen Schießen, zum Einschießen von Jagdwaffen und zum jagdlichen Übungsschießen verwendet.

Dabei können die Schießstände unter technischen Gesichtspunkten in zwei Hauptkategorien wie folgt unterteilt werden:

  • Outdooranlagen mit gegenüber der Umwelt abgeschirmten Geschossfanganlagen
  • Outdoorstände mit nicht abgeschirmten Geschossfanganlagen

5.1 Outdooranlagen mit gegenüber der Umwelt abgeschirmten Geschossfanganlagen

In Deutschland sind entsprechend den Schießstandrichtlinien alle Geschossfanganlagen von Outdoorschießständen für Büchsen- und Kurzwaffenmunition gegenüber der Umwelt abzuschirmen. Sie müssen überdacht sein. Ebenso sind Böden und Rückwände der Geschossfänge gegenüber dem Erdreich abzukapseln. Ein Bleieintrag gegenüber der allgemeinen Umwelt ist nicht möglich. Das Geschossfangmaterial ist entweder zu recyclen oder komplett einer entsprechenden Sondermülldeponie zuzuführen.

Solche Geschossfanganlagen gibt es vielen europäischen Ländern.

Ein verbot der Verwendung bleihaltiger Munition lässt sich bei Anlagen mit solchen Geschossfängen unter Umweltschutzgründen in keiner Weise rechtfertigen.

In Deutschland gibt es eine Reihe von Outdoorschrotständen für das Wurfscheibenschießen, bei denen durch Fangnetzte oder entsprechende Wallanlagen die Bleischrote aufgefangen und recycelt werden.

5.2 Outdoorstände mit nicht abgeschirmten Geschossfanganlagen

Dabei handelt es sich in der Regel um Anlagen mit Geschossfängen aus Erdwällen bei Büchsen und Kurzwaffenmunition und um freie Flächen bei Schrotständen.

Hier kommt es zu einem Bleieintrag in den Wällen bzw. auf der Oberfläche im Bereich der Schrotschussreichweite. Dabei ist folgendes festzustellen: Diese Flächen sind in aller Regel gegenüber dem Betreten durch Zäune, Wälle oder Mauern abgetrennt. Auf diesen Flächen bzw. Wällen werden nirgendwo Lebensmittel angebaut. Nirgendwo wird dort die Jagd ausgeübt, so dass es zu bleikontaminierten Kadavern kommen kann, die für Greifvögel oder andere Tiere gefährlich werden können. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist eine Grundwassergefährdung auch ausgeschlossen, wenn das Blei nicht recycelt wird. Insbesondere in Südeuropa, wo saurer Regen unbekannt ist.

Diese mit Blei kontaminierten Flächen und Erdwällen stellen keine Gefahr für die Umwelt da. Das Blei kann sich zwar lokal in den Erdwällen und den Schrotschießflächen anreichern, dies stellt aber für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahr da. Unbeteiligte betreten diese Bereiche nicht und es erfolgt keine Bleieintrag aus diesen Schießständen heraus. Weder durch die Luft noch durch das Wasser. Gerade in Deutschland fanden vielen Untersuchungen statt, bei denen durch Brunnen festgestellt wurde, dass die auf den beschossenen Flächen von Wurfscheibenständen liegenden Schrote auch über lange Zeitperioden nicht weiter ins Erdreich eindringen.

Klar ist, dass durch die Vorschriften für Feuchtgebiete, dort Outdoorstände für das Schrotschießen nicht möglich ist.

6. Auswirkungen des Schießens mit Blei auf die Sportschützen

6.1 Freizeitschützen

Die größte Gruppe unter den europäischen Sportschützen stellen Schützen da, die gelegentlich schießen und auch nur eine überschaubare Anzahl von Patronen verfeuern. Etwa ein bis dreimal im Monat je nach Waffenart zwischen 30 und 100 Patronen. Diese Intensität ist so gering, dass es kaum zu einer Erhöhung der Blutbleiwerte kommen kann.

6.2 Leistungsschützen

Leistungsschützen, insbesondere im IPSC Sport. Hier liegen nun jahrzehntelange Erfahrungen vor. Praktisch alle Vielschützen laden ihre Munition wieder und verwenden Mantel- oder verkupferte Geschosse, bei den die Seiten und der Geschossboden durch Tombak oder Kupfer abgedeckt ist. Dadurch kommt es nicht zu einem Bleieintrag in die Luft. Zugleich wird entweder Outdoor oder in Raumschießanlagen mit ausreichender Lüftung geschossen. Obwohl immer noch überwiegend bleihaltige Anzündhütchen verwendet werden, sind keine Fälle bekannt, bei denen diese Leistungsschützen wegen hoher Bleiwerte ihren Sport aufgeben mussten.

7. Die Auswirkungen der zwangsweisen Verwendung von Ersatzmaterialien auf den Schießsport

Wie dargelegt, sind viele Bereiche des sportlichen Schießen von der Verwendung von Blei bei der Munition abhängig.

Bei der Munition für Büchsen- und Kurzwaffengeschosse kommen als Alternative nur entweder Zink, Tombak (Messing) oder Kupfer in Frage. Die oben aufgezeigten Nachteile der alternativen Materialien werden bei einer zwangsweisen Verwendung zu einer so starken Beeinträchtigung des sportlichen Schießens mit Druckluft-, Kleinkaliber- und Großkalibermunition führen, dass diese Sportarten sehr ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet sind.

Sollte Bleischrot beim Wurfscheibenschießen verboten werden, wird dies dazu führen, dass die europäischen Schützen all ihrer Chancen bei internationalen Wettbewerben, die über der europäischen Ebene angesiedelt sind, beraubt werden. Der Rest der Welt wird sich dem europäischen Bleiverwendungsverbot nicht anschließen

Bei den olympische Spielen, Weltmeisterschaften und Weltcups werden die europäischen Schützen chancenlos sein. Solche Wettbewerbe können dann nicht mehr in Europa stattfinden.

8. Politische Legitimität einer europäischen Regelung und ihre Auswirkungen

In der europäischen Union gibt es in vielen Politikfeldern ein Spannungsfeld zwischen einer europäischen Gesetzgebung bzw. europäischer Vorgaben und der jeweils nationalen Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten.

Dabei gibt es viele Felder der nationalen Souveränität, die von europäischen Vorgaben wenig oder nicht beeinträchtigt werden. Als Beispiele sind zu nennen die Steuergesetzgebung, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrzeuge, Ausweisung von Bauland, Mietrecht und viele andere.

Im Bereich des Waffenrechts gibt es allerdings eine Einmischung von Europa, obwohl dies eindeutig eine nationale Angelegenheit ist. Zumindest in den meisten Bereichen. Die Feuerwaffenrichtlinie von 2017 hat sich nicht auf die Punkte beschränkt, bei denen durch nationale Regulierungen auch die anderen europäischen Mitgliedsstaaten betroffen sein können. Die EU hat sich sehr weit in rein nationale Angelegenheit eingemischt, was höchst fragwürdig ist.

Grundsätzlich muss jede europäische Einmischung in die nationale Souveränität auch in der Sache gerechtfertigt sein.

Bei der Frage eines Bleiverbotes für den Schießsport ist es noch viel offensichtlicher, dass durch die jeweils nationale Gesetzgebung die übrigen EU Länder praktisch nicht beeinträchtigt sind. Von daher fehlt der EU sowohl die moralische als auch die politische Rechtfertigung für eine verbindliche Vorgabe eines Bleiverbotes für Schießsport. Sollte dies dennoch geschehen, ist es ein weiterer Schritt, dass eine Bevölkerungsgruppe, die bisher in allen europäischen Ländern zu den zuverlässigsten und treues Unterstützern der jeweiligen Rechtsordnungen gehört, in hohem Maße, gegen den europäischen Gedanken, ja gegen die EU in ihrer jetzigen Form aufgebracht wird. Europa hat inzwischen sehr viele Feinde in den Mitgliedsstaaten. Ein großes Land hat die EU bereits verlassen.

Deshalb sollte sich die EU in der Frage der Verwendung von Blei beim Schießsport nicht in die nationalen Souveränitäten einmischen. Tut sie dies dennoch handelt sie eindeutig gegen die Interessen der Europäischen Gemeinschaft.

9. Due Diligence

Wie eingangs erwähnt basieren die Grundannahmen der ECHA bezüglich des Umfangs der Bleimenge, die durch die Verwendung entsprechender Munition in die Umwelt gelangt, auf groben und völlig überhöhten Schätzungen. Bevor weitere Maßnahmen empfohlen werden, sollten zunächst genaue Zahlen ermittelt werden, denn dies ist bisher nicht geschehen.

Was den Eintrag von Blei in die allgemeine Umwelt durch die Jagd angeht, so ist dies durch die auch auf europäischer Ebene zu bekommenden Zahlen der erlegten Wildtiere sehr einfach auszurechnen. Bezüglich der Büchsenmunition werden hier Werte ermittelt werden, die extrem gering sind.

Was das Sportschießen angeht, so verfügen alle europäischen Munitionshersteller, die entsprechenden Großhändler und Importeure über sehr genaue Zahlen bezüglich der Mengen von Kurzwaffenmunition, Büchsenmunition und der zum Sportschießen verwendeten Schrotmunition.

Zugleich muss berücksichtigt werden, dass es bei der Verwendung von Schrotmunition für die Jagd durch das Bleiverbot in Feuchtgebieten zu einem erheblichen Rückgang der jagdlichen Bleischrotverwendung kommen wird.

April 2021

Es gibt immer wieder mal Furcht davor, Ergebnisse von schießsportlichen Wettkämpfen im Internet zu veröffentlichen, weil das als Verstoß gegen den Datenschutz betrachtet wird. Diese Furcht ist in der Regel unbegründet. Am Beispiel von Baden-Württemberg (BaWü) – in den anderen Bundesländern ist das aber ebenso – wird gezeigt, warum:

1. Grundsätzliches zur Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet
Die Datenschutzbehörde in BaWü sagt in den veröffentlichten „Datenschutzhinweisen für Vereine“:

5.6 Veröffentlichungen im Internet
Das Internet bietet für Vereine und Verbände große Chancen zur Selbstdarstellung, birgt aber auch Risiken für die betroffenen Vereinsmitglieder. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ohne Passwortschutz stellt datenschutzrechtlich eine Übermittlung dieser Daten an Jedermann dar. Sie ist nicht zuletzt wegen der weltweiten Verbreitung der Informationen, weil dieses Medium nichts mehr vergisst, wegen der elektronischen Recherchierbarkeit und weil die Möglichkeit der Auswertung von Internetinformationen für Zwecke der Profilbildung und Werbung besteht, grundsätzlich nicht unproblematisch. So besitzt die Information, dass jemand z.B. eine bestimmte Sportart ausübt, einer bestimmten Altersgruppe zuzurechnen ist oder ein unfallträchtiges Hobby hat, u.U. auch für andere Stellen Relevanz (Arbeitgeber, Werbeindustrie). Auch können diese Daten in Staaten abgerufen werden, die keine der DS-GVO vergleichbare Schutzbestimmungen kennen. Ferner ist die Authentizität der Daten nicht garantiert, da diese einfach verfälscht werden können. Deswegen ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet grundsätzlich unzulässig, wenn sich der Betroffene nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat (s. o. Nr. 1.3.4).
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So dürfen die Funktionsträger eines Vereins auch ohne ausdrückliche Einwilligung mit ihrer „dienstlichen“ Erreichbarkeit in das Internet auf der Homepage des Vereins eingestellt werden. Die private Adresse des Funktionsträgers darf allerdings nur mit seinem Einverständnis veröffentlicht werden (s. o. Nr. 1.3.4).
Informationen über Vereinsmitglieder (z.B. Spielergebnisse und persönliche Leistungen, Mannschaftsaufstellungen, Ranglisten, Torschützen usw.) oder Dritte (z.B. Spielergebnisse externer Teilnehmer an einem Wettkampf) können ausnahmsweise auch ohne Einwilligung kurzzeitig ins Internet eingestellt werden, wenn die Betroffenen darüber informiert sind und keine schutzwürdigen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Veröffentlichung im Einzelfall überwiegen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Die zulässige Dauer der Veröffentlichung hängt von der Bedeutung des Ereignisses, auf das sich die Veröffentlichung bezieht, und dem daraus abzuleitenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit ab.
Die von einem Verein oder Verband ausgerichteten Veranstaltungen (z. B. Spiele in der Bezirksklasse) sind öffentlich. Die Namen und die Ergebnisse werden im Rahmen solcher Veranstaltungen üblicherweise öffentlich bekannt gegeben. Die in Ranglisten enthaltenen Daten sind zwar nicht allgemein zugänglich, stammen jedoch aus allgemein zugänglichen Quellen und stellen nur eine Zusammenfassung und Auswertung dieser Daten dar.
Um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Grenzen zu halten, dürfen bei derartigen Veröffentlichungen jedoch allenfalls Nachname, Vorname, Vereinszugehörigkeit und eventuell in begründeten Ausnahmefällen der Geburtsjahrgang aufgeführt werden. Bei einer Veröffentlichung eines Fotos, des vollen Geburtsdatums (Tag, Monat und Jahr), der privaten Anschrift oder der Bankverbindung des Betroffenen überwiegen dessen Interessen oder Grundrechts oder Grundfreiheiten berechtigte Vereins oder Verbandes; sie wäre daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig. Im Übrigen muss - wie oben aufgeführt - sichergestellt sein, dass die Daten nach angemessener Zeit gelöscht werden.“

Deshalb sollte sich jeder Verein eine Datenschutzordnung geben und in dieser etwa schreiben:

„Veröffentlichungen im Internet
Der Verein unterhält eine Homepage. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ohne Passwortschutz stellt datenschutzrechtlich eine Übermittlung dieser Daten an Jedermann dar. Deswegen ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet grundsätzlich unzulässig, wenn sich der Betroffene nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.
Informationen über Vereins-/Verbandsmitglieder (z.B. Starterlisten, Ergebnisse und persönliche Leistungen bei Meisterschaften, Mannschaftsaufstellungen usw.) oder Dritte (z.B. Ergebnisse externer Teilnehmer an einem Wettkampf) können ausnahmsweise auch ohne Einwilligung kurzzeitig ins Internet eingestellt werden, wenn die Betroffenen darüber informiert sind und keine schutzwürdigen Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Veröffentlichung im Einzelfall überwiegen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Die erforderliche Information des Betroffenen erfolgt durch die Ausschreibung des jeweiligen Wettkampfes bzw. durch Hinweise auf der Homepage.
Um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Grenzen zu halten, werden bei derartigen Veröffentlichungen nur die unbedingt erforderlichen Daten veröffentlicht - z. B. Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Disziplin, Ergebnis, Geburtsjahrgang (nur wenn unbedingt erforderlich). Die Veröffentlichung eines Fotos, des vollen Geburtsdatums, der privaten Anschrift ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig. Ausnahmen sind Funktionsträger des Vereins/Verbands. Deren Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung mit ihrer „dienstlichen“ Erreichbarkeit auf der Homepage veröffentlicht werden.“

2. Erfüllung der Hinweispflicht
Dieser Hinweis erfolgt zum einen durch den o.g. Text in der Datenschutzordnung des Vereins. Zum anderen durch die Ausschreibung zu jedem Wettkampf, die am besten einen Datenschutzpassus beinhalten solle:

3. „Hinweise zum Datenschutz
Die Ergebnisse der Meisterschaft werden im Internet auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Dabei wird das Ergebnis, der Name, Vorname und ggf. der Verein veröffentlicht. Ein Widerspruch hiergegen ist dem Verein rechtzeitig mitzuteilen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt wie in der Datenschutzerklärung auf der Homepage des Vereins ausgeführt.“

Berechtigtes Interesse des Veranstalters
Dies liegt mit Sicherheit vor. Denn Sinn und Zweck eines Wettkampfes ist der Leistungsvergleich der Mitglieder untereinander (es soll der/die Beste ermittelt werden). Hierzu ist die Erstellung von Ergebnis-/Ranglisten zwingend erforderlich. Außerdem ist die Veröffentlichung (in welcher Form auch immer) notwendig, damit das Mitglied kontrollieren kann, ob das Ergebnis richtig im Computer eingegeben wurde. Hier liegt demnach auch ein Interesse des Betroffenen an der grundsätzlichen Veröffentlichung vor. 

Liegt ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen vor?
Die Meinung, durch die Veröffentlichung des Namens im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schießsport-Wettkampf könnten Kriminelle auf die Person aufmerksam werden, führt immer mal wieder zu Diskussionen. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt die Vergangenheit. Mir ist in meinen 40 Jahren Schießsport kein einziger Fall bekannt, bei dem gezielt bei einem Waffenbesitzer eingebrochen wurde, um dessen Waffen entwenden. Dies macht ja auch keinen Sinn, denn das Waffengesetz stellt an die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen so hohe Anforderungen, dass diese extrem gut gegen Diebstahl geschützt sind. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem ein Waffenschrank im Zusammenhang mit einem Einbruch geöffnet wurde. Es gab sehr wenige Einzelfälle, in denen der komplette Tresor gestohlen wurde (allerdings nicht gezielt wegen Waffen), aber auch dieser konnte nicht geöffnet werden. Hier sorgen die Vorgaben des Waffengesetzes für einen ausreichenden Schutz vor Diebstahl.
Aus den veröffentlichten Daten lässt sich i.d.R. auch kein Rückschluss auf die waffenbesitzende Person ziehen, da

  • das Mitglied auch mit Leihwaffen teilgenommen haben kann und/oder
  • der Vereinsname keine gesicherten Informationen über den Wohnort aussagt.

Im Interesse des Betroffene hingegen liegt gerade die namentliche Nennung, da das Mitglied seine Teilnahme an Wettkämpfen zum Beispiel bei der Beantragung eines Bedürfnisnachweises an Hand von Ergebnislisten nachweisen muss: (§ 14 Abs. 5 WaffG: "...und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.")
 
D.h. vom Vorliegen eines generellen "schutzwürdigem Interesse" des Betroffenen ist nicht auszugehen. Bei der Interessenabwägung überwiegt das Interesse des Veranstalters, des Betroffenen und der anderen Teilnehmer/innen aus den o.g. Gründen (Leistungsvergleich, Kontrolle der Ergebnisse, Nachweis) für eine Veröffentlichung.
 
Sollte bei einem Mitglied eine besonderer Situation vorliegen, die gegen eine Veröffentlichung spricht, besteht in diesem Fall die Möglichkeit der Veröffentlichung zu widersprechen. Dies können jedoch immer nur Einzelfallentscheidungen sein.

4. Einwilligung
Eine Einwilligung i. S. von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist für die Ergebnisveröffentlichung im Internet nicht erforderlich, da die Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) erfolgt. Es wäre sogar eine Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsverhältnis) denkbar, da durch die Anmeldung zu einer Meisterschaft in diesem Sinne ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Veranstalter zustande kommt. Der Vertrag ergibt sich aus der Wettbewerbs-Ausschreibung, in der die Bedingungen und Rechte der Parteien aufgeführt sind. Durch die Anmeldung akzeptieren beide Parteien diese vertraglichen Regelungen.  
Von der Einholung einer Einwilligung ist auch deshalb abzuraten, da diese jederzeit widerrufen werden kann. D.h. es muss ein Prozess eingeführt werden, wie dies umgesetzt und dokumentiert werden kann (Erfassung der Einwilligung und möglicher Widerruf).

5. Anonymisierung oder Pseudonymisierung  
Es besteht sicher die Möglichkeit, die Ergebnislisten statt mit dem Namen des Mitglieds z.B. mit der Meisterschafts-Startnummer des Mitglieds zu veröffentlichen. Damit besteht für das Mitglied die (wenn auch komplizierte) Kontrollmöglichkeit, die Richtigkeit des erfassten Ergebnisses zu prüfen und die Erstellung einer Ergebnisliste ist für den Veranstalter möglich.
Diese Lösung wird erfahrungsgemäß von Mitgliedern jedoch einhellig abgelehnt, denn ein wesentliches Kriterium bei einer Meisterschaft ist, dass das Mitglied ganz genau wissen möchte, mit wem er/sie im direkten Vergleich steht. Das Mitglied möchte ganz genau wissen, wer besser (oder schlechter) ist. Dazu sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten nicht geeignet.
Ebenso sind solche Listen nicht geeignet, die Teilnahme an Wettkämpfen nachzuweisen. Dies ist jedoch nach § 14 Abs. 5 WaffG erforderlich.

6. Intranet
Auch eine Veröffentlichung in einem vereins-/verbandsinternen Intranet stellt ein Übermitteln i.S. der DSGVO dar, da nicht nur die Teilnehmer/innen des Wettbewerbs diese einsehen können. D.h. es gelten die gleichen Voraussetzungen, wir bei einer Veröffentlichung im Internet. Allerdings ist bei einem Intranet der Zugriff kontrollierbar und der berechtigte Personenkreis regulierbar. Daher sollte dies durchaus angestrebt werden.  

7. Fazit

  • Die Angst vor Kriminellen ist unbegründet, dies zeigt die Erfahrung.
  • Keine Einwilligungs-Lösung anstreben.
  • Anonymisierung/Pseudonymisierung ist aus waffenrechtlichen Gründen und aus Interesse der Mitglieder abzulehnen.
  • Hinweise und Regelungen in der Datenschutzordnung und Ausschreibung sind ausreichend.
  • Rechtsgrundlage ist "Berechtigtes Interesse" oder "Vertragsverhältnis".
  • Für begründete Einzelfälle besteht eine Widerspruchsmöglichkeit.

Zeitplan Änderung Waffengesetz

Wann, was, wie?

Seit 20.02.2020 ist das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft.

Aber seit jenem Tag gelten erst einige wenige Änderungen des Waffengesetzes, vor allem zur Zuverlässigkeit, zu den Erlaubnissen für Jäger und ihre Nachtsichtgeräte und zu Waffenführverboten und Waffenverbotszonen. Außerdem ist der 20.02.2020 Stichtag für den späteren Altbesitz.

Aber im Wesentlichen wird sich das Waffengesetz erst am 1. September ändern: Sportschützenbedürfnis, Wiederholungsbedürfnisprüfung, Magazinverbote, Altbesitz und und und. Die Meldung oder der Antrag für Altbesitz kann ab September 2020 ein Jahr lang gemacht werden, aber auch nicht vorher.

Momentan verpasst man nichts.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen

(31.03.2021) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat am 22.03.2021 überraschend einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen vorgelegt. Das ist schon der dritte Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes in dieser Legislaturperiode des Bundestags, selbst wenn man die Waffengesetzänderungen anlässlich anderer Gesetzgebungsvorhaben (wie dem Jagdrecht) nicht mitzählt.


Mit dem vorliegenden Entwurf sollen verschiedene gesetzliche Verbesserungen vorgenommen werden, um die Überprüfung der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu verbessern, so das BMI. Insbesondere sollen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern umgesetzt werden, die anlässlich des Anschlags von Hanau Optimierungsbedarfe im Waffenrecht aufgezeigt habe.


Der Entwurf beinhaltet vor allem die Einbeziehung von Gesundheitsämtern, Zoll, Bundespolizei bei der Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung.
Die Verbände äußern sich gegenüber dem BMI kritisch zum Entwurf, sowohl hinsichtlich des Zeitplans wie zum Verfahren, aber vor allem zum Inhalt des Entwurfs, der als Gesetz erhebliche Praxisprobleme erwarten ließe, so wie zuletzt bei der Regelabfrage der Verfassungsschutzämter. Außerdem hatten die Verbände noch im frühen März aus dem Ministerium die Auskunft erhalten, dass man Korrekturen und Verbesserungen des Waffengesetzes in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr angehen könne. Nachdem nun doch noch ein Vorhaben zur Änderung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht wird, werden diese angemahnt.

Referentenentwurf vom 18.03.2021

Verbändegemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 30.03.2021:

Stellungnahme zur abscheulichen Mordtat von Hanau

1.    Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungswürdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachte Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz.

2.    Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, von manchen für einen Mörder, der nicht einmal Verbandsmitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden. Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten.

3.    In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt:

„Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“. Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert, um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren. Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden.

4.    Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medienberichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigene Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten ansammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandene nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden.

5.    Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen.

6.    Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können.

 

Friedrich Gepperth

- Präsident -

8.1.20, UE

Am 29.02.2020 findet auf dem BDS-Schießstand in D-76661 Philippsburg (ab 9:30 bis ca. 17:00) wieder ein Cowboy Action Schnupper-Schießen statt!

Wer schon immer mal Interesse an CAS hatte oder einfach mal sehen möchte, was das ist, der/die ist herzlich eingeladen, vorbei zu kommen und sich das an zu sehen und natürlich selbst auch eine „Stage“ zu schießen. Auch Jugendliche ab 14 Jahren können mitschießen, es stehen KK-Leihwaffen zur Verfügung. Ihr müsst nichts Besonderes anziehen oder Western-mäßig gekleidet sein, das ist nicht notwendig.

Das Einzige, was Ihr mitbringen müsst, ist ein für Euch passender breiter Gürtel (zusätzlich zu Eurem Hosengürtel!) & eine Schießbrille sowie Ohrenstopfen. Die Kosten werden sich auf ca. 55 Euro belaufen pro Teilnehmer incl. Munitionskosten und Essen. In diesem Betrag ist eine Versicherung enthalten.

Die Teilnehmerzahl ist natürlich begrenzt. Sollten sich mehr Interessenten anmelden, wird es einen zweiten Termin geben. Es werden erfahrene Schützen und RO‘s anwesend sein, um Euch sicher durch die Veranstaltung zu führen. Anfahrtsbeschreíbung und alles weitere folgt nach der Anmeldung.

Es freuen sich auf Euer Kommen:
Mountain George aka Jürgen Klünder und
Sgt. Tom (Thomas Weber)

Anmeldungen per Mail an Mountain.George@kluender.de

13.12. UE

Nachdem heute mittag in 3. Lesung das 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz im Bundestag verabschiedet wurde, hat uns ein offener Brief von MdB Marc Henrichmann erreicht, der als Berichterstatter für die CDU für das Waffenrecht zuständig ist. Er hat sich bei der Abstimmung seiner Stimme enthalten, während die CDU/CSU-Fraktion zugestimmt hat, und er möchte den vielen BDS-Mitgliedern, die ihn in den letzten Tagen erreicht und teilweise heftig kritisiert hatten, seine Argumente darlegen.

Zusatzinfo: Das 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, gegen die Fraktionen der AfD und der FDP und bei Enthaltung der Fraktionen der Grünen/Bündnis 90 und der Linken verabschiedet.

 

 

4.12. UE

Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages läuft aktuell eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts. Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 und benötigt ein Quorum von 50.000 Zeichnungen, bisher sind (Stand heute) 37500 Unterzeichner dabei. Viele BDS-Landesverbände haben den Hinweis auf die Petition auch bereits auf ihren Websites veröffentlicht.

Es ist eine Registrierung erforderlich, weil es sich um den offiziellen ePetitions-Server des Bundestags handelt.

Hier geht's direkt zur Petition

 

 

 

12.11.2019, UE

Der Innenausschuss des Bundestags hatte für den 11. November zu einer Experten-Anhörung nach Berlin eingeladen, an der auch BDS-Präsident Friedrich Gepperth teilnahm – in Doppelfunktion, da er auch Co-Präsident des Forums Waffenrecht ist. In alphabetischer Reihenfolge fassten die Experten ihre vorab schriftlich eingereichten Stellungnahmen noch einmal zusammen und stellten die ihnen wichtigsten Punkte noch besonders heraus. Fritz Gepperth betonte, dass die überstrengen geplanten Verschärfungen in keinem anderen Land der EU üblich sind und die durch die neue Bedürfnisregelung wie das Verbot von Magazinen mit hoher Kapazität eine „kalte Enteignung“ der Besitzer bedeute, und dies bei Waffenbesitzern, die auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und ohnehin schon als besonders stark überprüft gelten. Immerhin war festzustellen, dass fünf der sechs Experten die geplante Magazinregelung für überflüssig, ineffektiv und praxisfremd einstuften. Mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen, die im Innenausschuss sitzen, war man sich einig, dass noch zahlreiche Änderungen am aktuellen Gesetzestext notwendig sind – das wird wohl dann auch in der Empfehlung des Innenausschusses an den Bundestag stehen. Ob die für den 14. November angesetzte 2. und eventuell 3. Lesung und anschließende Verabschiedung des 3. Waffenrechts-Änderungsgesetzes so stattfindet, ist auch nach den Äußerungen von Bundesinnenminister Seehofer in der letzten Woche zur Lockerung der geplanten Bedürfnisregelung noch nicht abzusehen.

Text-Zusammenfassung der Anhörung

Das Video der ungekürzten Anhörung steht am Beginnn der Textmeldung!
(bitte herunterladen, die Verweildauer in der Bundestags-Mediathek ist nicht unbegrenzt!)

FAQ Waffengesetznovelle - Stand 29.10.2019

Frage: Warum die Aufregung, es ist doch erst ein Entwurf?
Antwort: Der Entwurf hat den Bundestag erreicht, war bereits in erster Lesung im Bundestag und soll noch im November final verabschiedet sein. Nachdem das Bundesinnenministerium zwei Jahre getrödelt hat, muss es jetzt ganz schnell gehen, was auch Abgeordnete des Bundestags kritisieren. Den betroffenen Verbänden bleiben nur noch Tage.
 
Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?
Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!
 
Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?
Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar.
 
Frage: Soll das ausnahmslos gelten?
Antwort: Die Waffenbehörden könnten  z. B. eine ganzjährige Erkrankung berücksichtigen und vom Widerruf absehen. Dass sie das machen, ist aber keineswegs garantiert. Manche Ämter nutzen bereits jetzt alle Möglichkeiten zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.  
 
Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?
Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89.
 
Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?
Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.   
 
Frage: Ist die Sache durch und/oder geben wir auf?
Antwort: Zweimal „nein“! Einzelnen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen (in alphabetischer Reihenfolge) AfD, CDU, CSU, FDP und SPD gehen die Vorschläge des BMI zu weit. An diesen liegt es, eine Mehrheit für Verbesserungen zu bilden. Der BDS wird weiter Verbesserungen anmahnen und Lösungsvorschläge anbieten.
 
Frage: Machen wir eine Demonstration?
Antwort: Nein, in Berlin demonstrieren jeden Tag dutzende Gruppen. Das interessiert unterhalb ein paar 100.000 Teilnehmern niemanden und diese Zahl ist, wenn überhaupt, in der Kürze der Zeit nicht erreichbar.
 
Frage: Auf wen kommt es jetzt an?
Antwort: Auf die Abgeordneten des deutschen Bundestags und ihre Fraktionen. Dabei zentral auf die Regierungsparteien und ihre Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, Markus Söder und Malu Dreyer (kommissarisch).
 
Frage: Ich will meine(n) Abgeordneten anschreiben, auf was soll ich achten?
Antwort: Eine E-Mail ist in einer Sekunde gelöscht… und ab der 10. macht das der Spamfilter. Einen Brief muss man öffnen und das Schriftstück in die Hand nehmen, bevor man es ablegen kann. Auch wenn einem angesichts solcher Nachrichten das Herz übergeht: Die Formen sind zu wahren! Die Sachbearbeiter für die Briefe können für die Sache nichts und Kraftausdrücke oder schlimmere sprachliche Entgleisungen bringen die Sache nicht weiter. Anonyme Schreiben kommen überhaupt nicht in Frage. Wer nicht zu dem steht, was er sagt oder schreibt, sagt oder schreibt besser gar nichts.
 
Frage: Wie erreiche ich…?
Antwort:Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V., Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
Christlich Demokratische Union Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
alle Bundestagsabgeordneten jeweils mit Vorname, Name, MdB unter Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
SPARTIPP:
Wenn man mehrere Briefe an verschiedene Bundestagsabgeordnete versenden will kann viel Porto gespart werden: Einfach alle einzelnen Briefe an Bundestagsabgeordnete jeweils in ein adressierte Kuvert Stecken. Alle Briefe dann unfrankiert zusammen in einen frankierten großen Umschlag senden an
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
z.Hd. Poststelle Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Den großen Umschlag darf dann die Poststelle aufmachen und die einzelnen Briefe werden dann über die Hauspost den Abgeordneten gegeben. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Post/DHL Leute die Briefe sowieso nicht persönlich zustellen und das machen eh die 30 Mitarbeiter der Poststelle.

Frage: Wird es (einen) Musterbrief(e) geben?
Antwort: Ja, hier ist einer, weitere sollen folgen:

23.10.2019

Ergänzend zu den Informationen aus den beiden Infobriefen zur geplanten Waffengesetz-Verschärfung vom 22. Oktober und 23. Oktober haben wir Ihnen einen Musterbrief entworfen, den Sie mit Ihren Angaben versehen an die in den Briefen genannten Adressen schicken können.

SPARTIPP:
Wenn man mehrere Briefe an verschiedene Bundestagsabgeordnete versenden will kann viel Porto gespart werden: Einfach alle einzelnen Briefe an Bundestagsabgeordnete jeweils in ein adressierte Kuvert Stecken. Alle Briefe dann unfrankiert zusammen in einen frankierten großen Umschlag senden an
      Abgeordnete des Deutschen Bundestages
      z. Hd. Poststelle Bundestag
      Platz der Republik 1
      11011 Berlin
Den großen Umschlag darf dann die Poststelle aufmachen und die einzelnen Briefe werden dann über die Hauspost den Abgeordneten gegeben. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Post/DHL Leute die Briefe sowieso nicht persönlich zustellen und das machen eh die 30 Mitarbeiter der Poststelle.

 

22.10.2019

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz.

Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen.

Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.

Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“.

Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.

Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt.

Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind.

Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI Entwurf ignoriert.

Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.

Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.

In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen.

Bitte unbedingt beachten:

Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.

Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).

Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!

Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.

Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,

1.    den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,

2.    viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,

3.    vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,

4.    den Schießsportverbänden zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und

5.    zusätzlich diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.

Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.

Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht.

 

Friedrich Gepperth

BDS Präsident

 

 

Anhang – Kontakte:

 

Herrn Bundesminister

Horst Seehofer 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

 

Herrn Dr.

Markus Söder

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.

Mies-van-der-Rohe-Str. 1

80807 München

 

Herrn Staatsminister

Joachim Herrmann

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Odeonsplatz 3

80539 München

 

Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz „MdB“ unter

 

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)

Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)

 

CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt

SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir

AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth,

FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg

Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner

Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat

Fraktionslos: Frauke Petry

19.3.2019, UE

"Volles Haus" bei der Premiere: Bei der ersten vom BDS initiierten Podiumsdiskussion im Vortragsbereich "IWA-Forum" in Nürnberg gab es fast keine freien Plätze mehr. Moderiert von BDS-Pressereferent Ulrich Eichstädt diskutierten:

  • Jochen Anschütz (Sportwaffenhersteller)
  • Dr. Markus Bartram (105facher Deutscher Meister Pistole und Pressesprecher ProLegal)
  • Friedrich Gepperth (BDS-Präsident und Co-Präsident des Forum Waffenrecht)
  • Jacqueline Krüger (FDP Brandenburg und Hobby-Schützin)
  • Ingo Meinhard (Geschäftsführer des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.)
  • Stefan Perey (Chefredakteur caliber und Actionschütze)

Ausgehend von der These, dass es einen Trend weg vom statischen hin zum Action-Schießsport gibt und der Frage, wie junger Nachwuchs in die Vereine gelockt und vor allem dort gehalten werden kann, diskutierten die Teilnehmer zunächst, was denn eigentlich den Reiz des Sportschießens ausmache. Dr. Bartram erzählte, wie er durch das Luftgewehr-Schießen im Garten zum Verein gekommen sei, Frau Krüger hatte über einen Tag der offenen Tür des örtlichen Vereins einen ähnlichen Zugang. Jochen Anschütz dagegen ist in ein Traditionsunternehmen hineingeboren worden (1856 gegründet), Stefan Perey als Sohn des Verlegers und caliber-Gründers Karlfranz Perey hat einen ähnlichen Werdegang. BDS-Präsident Gepperth ist schon seit 1980 dabei und bis heute, sofern es die Zeit erlaubt, noch aktiv, während Ingo Meinhard die Liebe zum Sportschießen erst über seine neue Aufgabe als VDB-Geschäftsführer entdeckte und die wichtige Aufgabe des informierten Fachhändlers mit aktueller Ware hervorhob. Die durch Computerspiele und Internet verwöhnte Jugend lasse sich nicht mehr zum Training im Schützenhaus im Wald einladen, wenn das dortige Angebot nicht abwechslungsreich gestaltet ist. Aber auch ältere Schützen abseits der Wettkampfszene können Vereine bereichern. Nur: Sportschießen ohne Spaß geht nicht, darin waren sich alle einig, und gerade dieser Spaß wird durch verschiedenste rechtliche Einschränkungen oft getrübt. "Wir müssen zeigen, dass wir ganz normale Bürger sind, die verantwortungsvoll, aber auch selbstbewusst mit unseren Sportwaffen umgehen", resümmierte Jacqueline Krüger - sie hatte erst im Februar zusammen mit anderen FDP-Parlamentariern einen "offenen Brief" an den Deutschen Bundestag geschrieben und um eine unbürokratische und faire Waffengesetznovelle geworben. Die angesetzte Stunde ging wie im Flug vorbei, und die Teilnehmer diskutierten auch später noch mit einigen der aufmerksam zuhörenden Zuschauer.

 

 

12.12.18, UE

Vorverlegte Bescherung mit Weihnachtsgeschenk vom obersten deutschen Finanzgericht: wie BDS-Präsident Friedrich Gepperth gestern mitteilte, ist das seit der Revisionsverhandlung Ende September lange erwartete schriftliche Urteil nun in der Geschäftsstelle eingetroffen. Es bestätigt, was jedem IPSC-Schützen schon vorher klar war: Unsere schnellste Action-Disziplin ist auch rechtlich gesehen "Sport", entsprechend sind auch unsere IPSC-Veranstaltungen als gemeinnützig einzustufen. Dies war seit 2015 anders, deutlich schwieriger und für den Verband naturgemäß auch "stressiger". Fritz Gepperth gestern dazu: "Wir haben heute vom Bundesfinanzhof erfahren, dass in der Sache eines klagenden IPSC Vereins, der vor dem Finanzgericht Hannover eindeutig gegen das zuständige Finanzamt hinsichtlich der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit obsiegt hat, der Revisionsantrag des Finanzamts und des dem Verfahren beigetretenen Bundesfinanzministeriums als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Im Verfahren wurde bereits festgelegt, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs als grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Gemeinnützlichkeit des IPSC Schiessen ergeht.

Es ist zu erwarten, dass der entsprechende Erlass hinsichtlich der Abgabenordnung bei nächster Gelegenheit der Rechtslage angepasst wird."

Der Leitsatz der Entscheidung:

Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit.

Die offizielle Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 66/18 vom 12.12.2018

 

24.05.18, ue

...die hat der französische Verband FFTir in der letzten Woche in Chateauroux offiziell eröffnet. Mitten im Loire-Tal, im Zentrum Frankreichs wurde in zweijähriger Bauzeit diese für alle Schießdisziplinen geeignete Anlage errichtet – in Frankreich gibt es im Unterschied zu Deutschland nur einen einzigen Schießsportverband, die Federation Francais de Tir, in der Olympia-Schützen und zum Beispiel IPSC-Anhänger gemeinsam Sport betreiben. Zur Eröffnung des CNTS (Centre National de Tir Sportive) waren jetzt Sportler und Funktionäre aus aller Welt angereist. BDS-Präsident Friedrich Gepperth war auch vor Ort, auch wenn er die Anlage schon länger kennt: Mit der IPSC Weltmeisterschaft „WorldShoot 2017“ gab es letzten Sommer schon eine standesgemäße Generalprobe, zumal der FFTir-Präsident Philippe Crochard in Chateauroux Hausherr und auch IPSC-Regionaldirektor ist. Folglich lud er den BDS-Präsidenten auch an seinen Tisch beim Galadinner ein (im Bild von rechts: Philippe Crochard, Friedrich Gepperth, ganz links IPSC-Sekretär Sasja Barentsen).

Die Gäste konnten zwischendurch die Standanlagen ausgiebig besichtigen und auch testen. Ein paar Daten: Schießstände von 10 bis 600 Meter, darunter 12 25-Meter-Fünferstände, 30(!) IPSC-Boxen, Wurfscheibenanlagen und ein Restaurant.

Chapeau, FFTir!

Ein Video der Bauarbeiten im Schnelldurchlauf (3 min)

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